Der Deutschen Presse-Agentur sowie "Spiegel Online" liegen das 15-seitige Gutachten vor. Die Bundesregierung will bis zu 100 Soldaten in die nordirakische Metropole Erbil schicken, um dort die kurdischen Streitkräfte für den Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auszubilden. Der Einsatz ist rechtlich umstritten, weil er nicht unter dem Dach der Vereinten Nationen oder der NATO stattfindet. Stattdessen wird er von einer losen Allianz von 60 Staaten getragen.
Das Grundgesetz lässt nach Artikel 24 nur Auslandseinsätze in einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" zu. Diesen Artikel hat die Bundesregierung als Grundlage für ihr Mandat genommen, über das der Bundestag Ende Januar noch abstimmen muss. Laut Gutachten bietet der Artikel 24 jedoch keine Grundlage für den Einsatz.
Nothilfe als "erweiterte Verteidigung"?
"Ad hoc-Koalitionen" wie die gegen den IS aktive "Koalition der Willigen" stellten kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit dar, heißt es darin. Allerdings könnte die Mission mit Artikel 87a des Grundgesetzes begründet werden. Dieser Artikel beschreibt den Verteidigungsfall. Der könne aber nur aus dem Grundgesetz abgeleitet werden, wenn man Nothilfe zugunsten eines nicht-verbündeten Staates als "erweiterte Verteidigung" definiere.
Linke blickt einer Klage skeptisch entgegen
Eine Verfassungsklage durch die Linkspartei gegen den Einsatz im Irak wird trotzdem unwahrscheinlicher. Linksfraktionschef Gregor Gysi äußerte sich skeptisch. Es bestehe dass Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeiten für Auslandseinsätze der Bundeswehr sogar noch erweitere, sagte Gysi der Deutschen Presse-Agentur. "Um dieser Gefahr zu entgehen, kann es möglicherweise ratsam sein, einen geeigneteren Fall für eine Klage zum Anlass zu nehmen." Eine Entscheidung der Fraktion sei aber noch nicht gefallen.
(nch/ach)