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Bundestag
Einsatz im Irak könnte verfassungswidrig sein

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den geplanten Irak-Einsatz der Bundeswehr. Die rechtliche Herleitung in dem Mandat habe "keine verfassungsrechtliche Grundlage". Ein Artikel des Grundgesetzes könnte aber die Lösung für die Bundesregierung sein.

    Bundeswehrsoldaten 2012 in Afghanistan
    Bundeswehrsoldaten 2012 in Afghanistan (imago stock&people)
    Der Deutschen Presse-Agentur sowie "Spiegel Online" liegen das 15-seitige Gutachten vor. Die Bundesregierung will bis zu 100 Soldaten in die nordirakische Metropole Erbil schicken, um dort die kurdischen Streitkräfte für den Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auszubilden. Der Einsatz ist rechtlich umstritten, weil er nicht unter dem Dach der Vereinten Nationen oder der NATO stattfindet. Stattdessen wird er von einer losen Allianz von 60 Staaten getragen.
    Das Grundgesetz lässt nach Artikel 24 nur Auslandseinsätze in einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" zu. Diesen Artikel hat die Bundesregierung als Grundlage für ihr Mandat genommen, über das der Bundestag Ende Januar noch abstimmen muss. Laut Gutachten bietet der Artikel 24 jedoch keine Grundlage für den Einsatz.
    Nothilfe als "erweiterte Verteidigung"?
    "Ad hoc-Koalitionen" wie die gegen den IS aktive "Koalition der Willigen" stellten kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit dar, heißt es darin. Allerdings könnte die Mission mit Artikel 87a des Grundgesetzes begründet werden. Dieser Artikel beschreibt den Verteidigungsfall. Der könne aber nur aus dem Grundgesetz abgeleitet werden, wenn man Nothilfe zugunsten eines nicht-verbündeten Staates als "erweiterte Verteidigung" definiere.
    Linke blickt einer Klage skeptisch entgegen
    Eine Verfassungsklage durch die Linkspartei gegen den Einsatz im Irak wird trotzdem unwahrscheinlicher. Linksfraktionschef Gregor Gysi äußerte sich skeptisch. Es bestehe dass Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeiten für Auslandseinsätze der Bundeswehr sogar noch erweitere, sagte Gysi der Deutschen Presse-Agentur. "Um dieser Gefahr zu entgehen, kann es möglicherweise ratsam sein, einen geeigneteren Fall für eine Klage zum Anlass zu nehmen." Eine Entscheidung der Fraktion sei aber noch nicht gefallen.
    (nch/ach)