Eine simple Erklärung im Standesamt könnte künftig reichen, um seinen Geschlechtseintrag und den Vornamen im Pass zu ändern - für Betroffene eine Erleichterung gegenüber dem bestehenden Transsexuellengesetz. Im Bundestag ist der Entwurf umstritten.
Das Transsexuellengesetz ist mehr als 40 Jahre alt. Betroffene beklagen entwürdigende Zwangsbegutachtungungen. Auch viele Verbände haben sich daher schon lange für das Selbstbestimmungsrecht ausgesprochen. (picture alliance / Geisler-Fotopress / Michael Kremer / Geisler-Fotopress)