In Deutschland gibt es nun das erste nationale Regelwerk für vollautomatisierte Autos der Stufe vier. Hier sind die Insassen nur noch Passagiere und greifen nicht ins Fahrgeschehen ein. International fehlen bislang Regelungen. Autonome Autos sollen bundesweit im Regelbetrieb auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, wenn auch in vorher definierten Betriebsbereichen.
"Das heißt wir holen das aus dem Labor in den eingehegten geregelten Betrieb."
SPD-Verkehrspolitiker Arno Klare setzt in der Bundestagsdebatte große Hoffnungen in fahrerlose Mobilität beim Nahverkehr – weil kein Fahr-Personal bezahlt werden muss.
"Also ein ÖPNV, der kundenorientiert arbeitet, da sind solche Busse goldwert, weil sie diese betriebswirtschaftliche Lücke schließen können. Verkehrssicherheit ist auch ein Thema. So ein Fahrzeug hält sich immer an alle Regeln", so Klare in seiner letzten Bundestagsrede, der SPD-Verkehrspolitiker scheidet aus dem Parlament aus. Die Materie ist komplex: Neben der Datensicherheit regelt das neue Gesetz unter anderem Haftungsfragen. Die Haftung bei Unfällen liegt nun – nach langen Diskussionen beim Fahrzeughalter, nicht beim Hersteller. Sicherheit soll eine sogenannte Technische Aufsicht per Fernüberwachung bieten, also eine reale Person in einer Zentrale, die im Notfall eingreifen kann. Wichtig sind dafür stabile Funkverbindungen.
Gemischtes Echo
Das Echo aus der Opposition ist gemischt: Stefan Gelbhaar, Grüne, Dirk Spaniel, AfD.
Gelbhaar: "Beim Unfall soll der Halter haften. Das lässt aber eins außer Acht: die Programmierung bestimmt der Hersteller. Der Hersteller bestimmt damit auch das Fahrgeschehen. Und das wiederum bestimmt das potentielle Unfallgeschehen."
Spaniel: "In der Praxis wird es jedoch alleine schon an der katastrophalen Netzinfrastruktur hier in Deutschland scheitern."
Branchen-Experte Stefan Bratzel vom Center for Automative Management weist jedoch darauf hin, dass es bis zum Praxis-Betrieb des autonomen Fahrens noch einige Zeit dauern könnte: "Ich glaube, dass wir diese Level 4 Systeme in einer breiten Anwendung erst so ab Ende der 2020er-Jahre sehen werden."
Das zweite verkehrspolitische Zukunftsvorhaben aus dieser Nacht ist das Schnelllade-Gesetz. Im Kern geht es hier darum, endlich die dringend benötigte Infrastruktur für Elektromobilität voranzubringen. Das Ziel: In zwei Jahren sollen an 1.000 Standorten bundesweit Schnellladestellen mit 150 Kilowatt entstehen, die perspektivisch das Laden in 15 Minuten ermöglichen sollen. Die Bundesregierung hat sich für Ausschreibungen entschieden, Firmen können sich in verschiedenen Regionen um gut 2 Milliarden Euro bewerben. Für SPD-Fraktionsvize Sören Bartol – sonst kein Fan des Verkehrsministers - ein wichtiger Schritt.
Weiter Weg in die Mobiliät der Zukunft
"Wir können es uns nicht leisten, dass wir riesige Schlangen an den Ladesäulen erleben", so Bartol vorab gegenüber dem Deutschlandfunk Hauptstadtstudio. Branchenexperte Stefan Bratzel bewertet das Vorhaben zurückhaltender: "Wir müssen sozusagen jetzt die Defizite im Bereich des Schnelladens, überhaupt im Bereich der Ladeinfrastruktur versuchen, schnell aufzuholen."
Die Bundesregierung hatte aus Klimaschutzgründen das Ziel von 7 bis 10 Millionen Elektroautos für das Jahr 2030 formuliert. Der Weg in die Mobilität der Zukunft ist also noch weit.