Hauptknackpunkt aus Sicht der schwarz-roten Bundesregierung ist das geplante Kapitel zum Investorenschutz. Es gibt Konzernen mit Firmenniederlassungen außerhalb Europas die Möglichkeit, sich gegen EU-Gesetze und Standards zur Wehr zu setzen, wenn sie diese als unfair und ungerecht gegen sich gerichtet sehen. Sie können dann vor einem internationalen Schiedsgericht den gesetzgebenden Staat auf entgangenen Schadenersatz verklagen, ähnlich wie es Vattenfall mit der Bundesregierung gemacht hat, weil diese 2011 mehrere Atomkraftwerke abschalten ließ.
Investorenschutz-Abkommen seien zwischen OECD-Staaten mit entwickelten Rechtssystemen nicht notwendig, sagt jedoch Bundeswirtschaftsmi¬nister Sigmar Gabriel im Chor mit dem DGB und fordert zwar keine Ablehnung des Investorenschutzes in CETA, aber Nachbesserungen. Die seien schon längst erfolgt, argumentiert seinerseits EU-Handelskommissar de Gucht. Umwelt- und Verbraucherorganisa¬tionen wiederum halten auch die jüngste Variante des Investorenschutzkapitels von CETA für gefährlich.
Unklar bleibt, für welche Bereiche CETA tatsächlich gilt. Kritiker befürchten Privatisierungszwänge bei der Wasserver¬sorgung, in der Kultur. Streit gibt es auch über die Zuständigkeit. EU-Handelskommissar möchte das still und leise verhandelte CETA-Abkommen am liebsten nur auf EU-Ebene ratifizieren lassen. Nach Ansicht der Bundesregierung müssen auch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten zustimmen.