Abgeordnete aller Fraktionen stimmten für den Entwurf. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach, sprach von einem wichtigen Schritt, um die Versorgung schwerstkranker Menschen zu verbessern. Sie betonte, Ärzte könnten Cannabis nur verschreiben, wenn es keine alternative Therapie gebe. Die Kosten dafür sollten die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.
"Wenig Spielraum zum Meckern"
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis betonte, es gehe darum, Menschen in Ausnahmesituationen zu helfen. Der drogenpolitische Sprecher der Linken, Frank Tempel, forderte, ein Konsum von Cannabis als Medizin müsse auch im niedrigschwelligen Bereich ermöglicht werden. Manche Menschen wollten nicht auf die breite Palette bunter Schmerzmittel zurückgreifen. Für die heutige Abstimmung gab es von ihm viel Lob. Der Gesetzesentwurf lasse "wenig Spielraum zum Meckern", sagte Tempel.
Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe beklagte, Betroffene seien lange allein gelassen worden bei dem Thema. Zugleich lobte auch er die Entscheidung. Schwächen des ursprünglichen Gesetzentwurfes seien im parlamentarischen Verfahren behoben worden.
Staatliche Cannabisagentur geplant
Bislang kommt Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum Einsatz, etwa bei der Behandlung von Schmerzpatienten. So hatten im April 2016 bundesweit knapp 650 Patienten eine solche Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die sie zum Kauf von Cannabis in Apotheken berechtigte. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Um die Versorgung mit Cannabis auch in Zukunft sicherzustellen, ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur geplant, die den Anbau und Vertrieb in Deutschland koordinieren und kontrollieren soll.
(gwi/ach)