Zur Bundestagswahl 2021 treten insgesamt 47 Parteien an, davon 40 mit Landesliste. Im Prinzip hat jede Partei, die in mindestens einem Bundesland mit einer Landesliste zugelassen ist, Anspruch auf eine gewisse Sendezeit, die Parteien müssen ihren Sendeplatz aber nicht nutzen. Im Deutschlandradio haben zum Beispiel nur 32 Parteien einen Anspruch angemeldet; die Erfahrung zeigt aber, dass am Ende nicht alle von ihnen auch Spots einreichen.
Weil die Parteien unterschiedlich groß sind, bekommen sie auch unterschiedlich viel Sendezeit. Laut den Staatsverträgen und Gesetzen sollen sie "angemessene Sendezeit" bekommen, es war aber lange umstritten, was das bedeutet. Das Bundesverfassungsgericht entschied dann, es müssen für die kleinsten Parteien mindestens zwei Spots pro Sender sein. Gemeint sind die Parteien, die in keinem Parlament sind, sogenannte Kleinstparteien, zum Beispiel "Bündnis C – Christen für Deutschland", "Die Urbane. Eine HipHop Partei", die "Gartenpartei" oder die "Partei für Gesundheitsforschung".
Je größer die Partei, desto mehr Sendeplätze gibt es. Wer im Bundestag ist, bekommt mindestens vier; das gilt bei dieser Wahl für CSU, FDP, Grüne, Linke und AfD. Die SPD bekommt sechs Sendeplätze, die CDU acht.
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Dabei soll auch die gesellschaftliche Bedeutung einer Partei gewürdigt werden. Das erklärt auch, warum die SPD sechs Plätze bekommt, obwohl sie eigentlich nicht mehr so stark in Parlamenten vertreten ist. Sie ist nämlich immer noch eine mitgliederstarke Partei und in vielen Landesregierungen vertreten sowie eine traditionsreiche Partei, und Durchhänger bei einzelnen Wahlen sollen nicht einen sofortigen Einfluss auf die Zahl der Sendeplätze haben.
Diese Quote haben ARD, ZDF und das Deutschlandradio untereinander abgestimmt, sie gilt aber im Prinzip aber auch bei den großen Privatsendern.
Beispiel Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur:
Bei Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur gibt es zur Bundestagswahl 2021 insgesamt 86 Sendeplätze. Die Spots laufen zu unterschiedlichen Tageszeiten, morgens, mittags und abends, grundsätzlich aber nur montags bis freitags und ab dem 30. August vier Wochen lang. Da bestimmte Tageszeiten und Abstände zur Wahl als attraktiver gelten als andere - je dichter am Wahltag, desto attraktiver – wurden die Sendeplätze den Parteien so zugelost, dass ihre Spots einerseits sowohl in den ersten als auch in den zweiten zwei Wochen laufen und andererseits dann auch nicht zur selben Tageszeit.
Bei Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur gibt es zur Bundestagswahl 2021 insgesamt 86 Sendeplätze. Die Spots laufen zu unterschiedlichen Tageszeiten, morgens, mittags und abends, grundsätzlich aber nur montags bis freitags und ab dem 30. August vier Wochen lang. Da bestimmte Tageszeiten und Abstände zur Wahl als attraktiver gelten als andere - je dichter am Wahltag, desto attraktiver – wurden die Sendeplätze den Parteien so zugelost, dass ihre Spots einerseits sowohl in den ersten als auch in den zweiten zwei Wochen laufen und andererseits dann auch nicht zur selben Tageszeit.
Für die Ausstrahlung ihrer Spots müssen die Parteien den Sendern nichts zahlen - um die Produktion der Spots müssen sie sich aber selbst kümmern. Große Parteien beauftragen professionelle Werbeagenturen, die Spots produzieren, die wie normale Radiowerbung klingen. Gerade kleinere Parteien, die wenig Geld haben, produzieren ihre Spots zu Hause. Da hört man dann gerne auch mal die Parteichefin das Programm vorstellen und gegen die Konkurrenz wettern. Da die Ausstrahlung kostenlos ist, gelten die Spots deshalb gerade für die kleineren Parteien als Chance. Denn Plakatwerbung oder Werbung im Internet ist für sie verhältnismäßig teuer.
Eigentlich schon, denn es gibt nur sehr wenige Gründe, um Spots abzulehnen. Ein Grund ist profan: Wenn es sich bei einem Spot nicht um Wahlwerbung handelt, muss er nicht gesendet werden.
So hat beispielsweise die Satirepartei "Die Partei" zur Europawahl 2019 ihre Sendezeit dem Spot der Seenotrettungsorganisation "Sea Watch" überlassen, der einen ertrinkenden Jungen zeigte. Der Spot wurde vom ZDF abgelehnt – zurecht, wie ein Gericht später entschied, weil es eben keine Wahlwerbung gewesen sei. In einer neuen Fassung wurde dann am Ende eine Texttafel eingeblendet, auf der es hieß: "Wählen Sie Die Partei. Denn sie gibt den wichtigen Themen Aufmerksamkeit." Das galt dann wieder als Wahlwerbung und war zulässig. Die Schwelle ist hier also relativ niedrig.
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Die Sender sind gehalten, die Meinungsfreiheit sehr weit auszulegen. Sie müssen und dürfen aber nichts Rechtswidriges spielen. Das gilt beispielsweise, wenn der Holocaust geleugnet oder der Nationalsozialismus verherrlicht wird, wenn zu Straftaten aufgerufen oder Volksverhetzung betrieben wird oder wenn der Jugendschutz verletzt wird.
In den letzten Jahren haben Sender immer wieder solche Spots abgelehnt; ob die Ablehnung rechtmäßig ist, entscheidet dann in der Regel ein Gericht. Gewinnen dort die Parteien, müssen die Sender die Spots trotzdem spielen. Verlieren die Parteien, dürfen sie einen neuen Spot einreichen, der dann aber einer erneuten Prüfung unterliegt.
Es gibt diverse Fälle. Zum ersten Mal hat das Bundesverfassungsgericht 1978 Aussagen in Spots von drei kommunistischen Parteien als verfassungsfeindlich eingestuft. 1984 hat die Zentrumspartei mit einem Spot vor dem Gericht verloren, der gegen das geltende Abtreibungsrecht ging. 2005 lehnten ARD und ZDF einen Spot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands ab, der eine Orgie und viel nackte Haut zeigte. Die Sender wollten die Werbung aus Jugendschutzgründen nicht spielen und bekamen vor Gericht Recht.
Vor der Europawahl 2019 lehnten ARD, ZDF und das Deutschlandradio außerdem einen Spot der rechtsextremen NPD ab – wegen Volksverhetzung; auch sie bekamen Recht. Einen leicht veränderten Wahlwerbespot der NPD mussten sie aber spielen, obwohl ihn die Sender immer noch für verfassungswidrig hielten. Das Verfassungsgericht konnte aber, wie es hieß, "einen evidenten Verstoß gegen Strafgesetze nicht mit hinreichender Gewissheit" feststellen. Es gewinnen also durchaus nicht immer die Sender.
Die Regelung haben die Parteien selbst in die entsprechenden Staatsverträge geschrieben. Im Staatsvertrag für das Deutschlandradio, zu dem auch der Deutschlandfunk gehört, steht beispielsweise: "Parteien ist während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag angemessene Sendezeit einzuräumen."
Die Idee dahinter ist, dass auch kleine Parteien, die keine mediale Öffentlichkeit haben, die Chance bekommen sollen, Aufmerksamkeit zu ergattern. Die großen Parteien bekommen ja ohnehin medial Aufmerksamkeit, die kleinen kriegen das hingegen nicht einmal über enorme Pressearbeit gut hin und haben oft auch nicht genug Geld haben für Werbung.