Das Bundesverfassungsgericht folgte mit seinem Urteil nur teilweise einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte Ende 2022 beschlossen, dass die Wahl in 431 Bezirken noch einmal durchgeführt werden muss. Die Unionsfraktion klagte, weil sie den Umfang des Bundestagsbeschlusses als zu gering empfand. Die Klage hatte nun teilweise Erfolg. Die Wahl wurde durch das Karlsruher Urteil in weiteren Wahlbezirken für ungültig erklärt.
Der Berliner Landeswahlleiter Bröchler kündigte in Karlsruhe an, dass die Teilwiederholung am 11. Februar stattfinden solle. Die bereits begonnenen Planungen könnten nun umgesetzt werden.
Der ursprüngliche Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Beim Bundestag wurden 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters.
Erleichterung bei der Linkspartei
Die Linke kann offenbar aufatmen. Sie war nur durch das Erreichen dreier Direktmandate 2021 in den Bundestag eingezogen, weil sie nicht über die 5-Prozent-Hürde kam. Der frühere Linkenfraktionschef Bartsch sieht nach dem Urteil aus Karlsruhe keine Gefahr für seine Partei. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, für ihn sei klar, dass die Linke im Bundestag bleiben und ihre Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werde.
Der Wahlforscher Thorsten Faas von der Freien Universität Berlin erklärte auf der Plattform X, es werde zwar in Wahlbezirken neu gewählt, in denen die Linke die Direktmandate geholt hätten, der Spielraum sei allerdings zu gering, um das Ergebnis dort grundlegend zu verschieben.
(Az. 2 BvC 4/23)
Diese Nachricht wurde am 19.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.