Die Bundesregierung will damit die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, damit es selbstverständlich wird, dass Menschen mit und ohne Einschränkungen gemeinsam wohnen, leben, arbeiten. Das Bundesteilhabegesetz hat ganz praktische Auswirkungen. So dürfen berufstätige Behinderte, die staatlich gefördert Alltagshelfer beschäftigen, künftig zum Beispiel einen etwas größeren Teil ihres Einkommens behalten. Bisher lag die Grenze für jeden - egal ob Professorin oder Pförtnerin - bei maximal 2.600 Euro pro Monat. Mehr Ansparen war bislang nicht erlaubt, auch wenn der/die Behinderte für Assistenz und Unterstützung im Alltag zum Teil selbst bezahlte.
Wer profitiert vom neuen Bundesteilhabegesetz, und für wen könnte die Lebenssituation schwieriger werden? Wie lässt sich das Versprechen umsetzen, Menschen mit Einschränkungen mehr Wege heraus einer geschützten Werkstatt in den normalen Arbeitsmarkt zu öffnen? Welche neuen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Ihre und unsere Fragen diskutiert Susanne Kuhlmann mit Expertinnen und Experten.
Hörerfragen sind wie immer willkommen. Die Nummer für das Hörertelefon lautet: 00 800 - 44 64 44 64 und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de
Gesprächsgäste:
- Dr. Christian Huppert, Fachreferent, Der Paritätische Nordrhein-Westfalen, Fachgruppe Behinderung und Rehabilitation, Fachgebiet Offene Behindertenhilfe & Betreuungsrecht
- Carl-Wilhelm Rößler, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Köln, Forum behinderter Juristinnen und Juristen
- Eva-Maria Thoms, Verein mittendrin e.V. Köln
- Matthias Münning, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe