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Bundesteilhabegesetz im Alltag
Jobs für Behinderte statt Sozialhilfe

In Deutschland sind rund 7,5 Millionen Menschen schwerbehindert, knapp jeder Zehnte also. Das neue Bundesteilhabegesetz soll ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen: im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung und im Job. Doch wie lässt sich das Versprechen umsetzen?

Am Mikrofon: Susanne Kuhlmann |
    Tausende Menschen mit Behinderung demonstrieren im September 2016 in Hannover. Zu sehen ist ein Plakat mit der Aufschrift "Behinderte nicht ignorieren".
    Demonstranten beim Aktionstag "Für ihr Recht auf Teilhabe" in Hannover. (picture alliance / dpa / Holger Hollemann)
    Die Bundesregierung will damit die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, damit es selbstverständlich wird, dass Menschen mit und ohne Einschränkungen gemeinsam wohnen, leben, arbeiten. Das Bundesteilhabegesetz hat ganz praktische Auswirkungen. So dürfen berufstätige Behinderte, die staatlich gefördert Alltagshelfer beschäftigen, künftig zum Beispiel einen etwas größeren Teil ihres Einkommens behalten. Bisher lag die Grenze für jeden - egal ob Professorin oder Pförtnerin - bei maximal 2.600 Euro pro Monat. Mehr Ansparen war bislang nicht erlaubt, auch wenn der/die Behinderte für Assistenz und Unterstützung im Alltag zum Teil selbst bezahlte.
    Wer profitiert vom neuen Bundesteilhabegesetz, und für wen könnte die Lebenssituation schwieriger werden? Wie lässt sich das Versprechen umsetzen, Menschen mit Einschränkungen mehr Wege heraus einer geschützten Werkstatt in den normalen Arbeitsmarkt zu öffnen? Welche neuen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Ihre und unsere Fragen diskutiert Susanne Kuhlmann mit Expertinnen und Experten.
    Hörerfragen sind wie immer willkommen. Die Nummer für das Hörertelefon lautet: 00 800 - 44 64 44 64 und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de
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