Bundestag
Bundesverfassungsgericht bestätigt Eilanträge der AfD gegen Sondersitzungen des Bundestages

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass mehrere AfD-Abgeordnete Eilanträge gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages gestellt haben. Ein Gerichtssprecher teilte mit, neben den Eilanträgen liege auch eine Verfassungsbeschwerde vor.

    Ein Schriftzug "Bundesverfassungsgericht" steht vor dem Gebäude des Gerichts
    Der AfD-Abgeordnete Wirth hat gegen die geplanten Sondersitzungen des Bundestages eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Auf den Sondersitzungen des Parlaments soll es um Grundgesetzänderungen gehen, um Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe von der Schuldenbremse auszunehmen und eine Sondervermögen für die Infrastruktur auf den Weg zu bringen. Die AfD strebt eine Absage der Sitzungen an.
    Im künftigen Parlament wäre die notwendige Zweidrittelmehrheit für die von Union und SPD geplante Reform der Schuldenbremse ohne die AfD oder die Linke nicht mehr gegeben. Die Linke erwägt ebenfalls, gegen die geplante Abstimmung zu klagen. Partei-Chef van Aken sagte den Sendern RTL und ntv, es sei undemokratisch, Grundgesetzänderungen noch mit den bisherigen Mehrheiten zu beschließen.
    Die Sondersitzungen des Bundestags sind für den 13. und 18. März geplant.

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    Diese Nachricht wurde am 10.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.