Terrorabwehr
Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz verstößt teilweise gegen Grundgesetz

Das Gesetz über die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Datenspeicherung muss in Teilen geändert werden. Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte teilweise Erfolg. Das Gericht erklärte in Karlsruhe, einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten seien nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.

    Die Barette der Verfassungsrichter liegen aufgereiht auf dem Tisch in einem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
    Im Fokus der Beschwerde stehen Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt etwa zum Erheben von Daten einräumt. (picture-alliance / dpa / Uli Deck)
    Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger. Es geht unter anderem um eine Vorschrift, nach der zur Terror-Abwehr Kontaktpersonen von Verdächtigen überwacht werden können.

    "Gefahr von exzessiver Speicherung"

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte sich wegen Regelungen des Gesetzes an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Ihr Vorstandsmitglied Buermeyer sagte im Deutschlandfunk, es gebe ein hohes Risiko, dass falsche oder irrelevante Informationen gespeichert würden. Das sei für die Menschen unangenehm, aber auch von Nachteil für den Staat. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer exzessiven Speicherung von Daten Polizei und Geheimdienste die Nadel im Heuhaufen nicht mehr fänden.
    Bereits im Jahr 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden teils für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste daraufhin schon damals nachgebessert werden.
    Diese Nachricht wurde am 01.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.