Terrorabwehr
Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz verstößt teilweise gegen Grundgesetz

Das Gesetz über die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Datenspeicherung muss in Teilen geändert werden.

    Die Barette der Verfassungsrichter liegen aufgereiht auf dem Tisch in einem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
    Im Fokus der Beschwerde stehen Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, die der Gesetzgeber dem Bundeskriminalamt etwa zum Erheben von Daten einräumt. (picture-alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte, einzelne Regelungen zur Erhebung und Speicherung von Daten seien nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger.
    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte sich wegen Regelungen des Gesetzes an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Ihr Vorstandsmitglied Buermeyer sagte im Deutschlandfunk, es gebe ein hohes Risiko, dass falsche oder irrelevante Informationen gespeichert würden.
    Das BKA-Gesetz musste bereits im Jahr 2016 geändert werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Befugnisse der Sicherheitsbehörden teils für verfassungswidrig erklärt hatte.
    Diese Nachricht wurde am 01.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.