Das Bundesverfassungsgericht wies in einem Beschluss Vorlagen von drei Amtsgerichten zurück, die es für verfassungswidrig halten, den Besitz des Rauschmittels strafrechtlich zu verfolgen. Die Karlsruher Richter sagten dazu, in den Vorlagen werde nicht ausreichend begründet, warum die seit 1994 geltende Rechtsprechung überprüft werden müsste. Die Amtsgerichte hatten vor dem Hintergrund mehrerer bei ihnen laufender Verfahren geltend gemacht, dass die Vorschriften dazu im Betäubungsmittelgesetz unverhältnismäßig in die allgemeine Handlungsfreiheit eingriffen, außerdem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in die Freiheit der Person.
Die Cannabis-Legalisierung ist eines der Vorhaben der Ampelkoalition. Im April legten SPD, Grüne und FDP dazu Eckpunkte vor.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.