
Dieser wird vorgeworfen, Anfang 2023 als Teil einer Gruppe in der ungarischen Hauptstadt Budapest Sympathisanten der rechtsextremen Szene angegriffen und verletzt zu haben. Einige Monate später wurde die Person in Berlin festgenommen. Das Berliner Kammergericht erklärte im vergangenen Juni die Auslieferung für rechtens. Das Bundesverfassungsgericht untersagte den Schritt jedoch wenig später vorläufig durch eine einstweilige Anordnung. Die Person war aber bereits kurz vor deren Erlass an die ungarischen Behörden übergeben worden.
(Az.: 2 BvR 1103/24)
Diese Nachricht wurde am 06.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.