Diese hatten vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass die Finanzierung der Strompreisbremse aus Steuermitteln erfolgen müsse, da sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.
Ziel der mittlerweile abgelaufenen Preisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Zur Finanzierung wurden unter anderem Überschusserlöse der Stromerzeuger abgeschöpft. Diese Erlöse lagen deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen.
Hohe Erlöse bei gleichbleibenden Kosten
Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Weil Gaskraftwerke oft als teuerste Kraftwerke am Strommarkt den Preis für alle anderen Kraftwerke setzen, profitierten auch andere Erzeugungsarten von den hohen Preisen, während die Kosten der Anbieter etwa gleich blieben.
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun das "legitime Ziel" des Gesetzgebers, einen Ausgleich zwischen den durch die Ausnahmesituation besonders begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern herzustellen. Dies könne ausnahmsweise die Abschöpfung der Überschusserlöse rechtfertigen.
Diese Nachricht wurde am 28.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.