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Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe sichert Filmförderung

Die deutsche Filmwirtschaft wird pro Jahr mit rund 340 Millionen Euro gefördert. Knapp ein Drittel kommt von der Filmbranche selber. Einige Kinobetreiber wollen nicht mehr zahlen - doch ihre Klage hat das Bundesverfassungsgericht nun abgewiesen.

28.01.2014
    Die Schauspieler Elyas M'Barek und Karoline Herfurth
    Auch gefördert: der größte deutsche Kinohit 2013 "Fack Ju Göhte" (dpa/Tobias Hase)
    Die deutsche Filmförderung ist verfassungsgemäß, urteilten die Richter in Karlsruhe. Einige Betreiber von Großkinos in Deutschland wollten mit ihrer Klage das Fördersystem kippen. Sie wehren sich gegen die Filmabgabe, zu der auch Großkinos herangezogen werden. Das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten, argumentieren die Kläger. Zudem sehen sich die Kinos bei der Abgabe schlechter gestellt als die beiden anderen Zwangszahler: die Videowirtschaft und die TV-Sender.
    Nach dem 1968 erlassenen und inzwischen mehrfach geänderten Gesetz müssen Kinos bis zu drei Prozent ihres Umsatzes an die Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin abliefern. Die FFA hat die Aufgabe, mit dem Geld den deutschen Film und seinen Erfolg im In- und Ausland zu fördern, wie es im Gesetz heißt. 2012 stammten 97 Millionen aus dem Abgabentopf der FFA, den größten Anteil von über 240 Millionen steuerten Bund und Länder bei.
    "Ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur"
    Filmemacher und Kulturpolitiker hatten vor der Urteilsverkündung vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Sie garantiere Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit des deutschen Films, sagen die Befürworter. Es gehe um etwas "ganz Besonderes", sagte im Deutschlandfunk der Filmschaffende Mathias Allary. "Der Film ist ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Kultur." Von der Förderung profitierten das kommerzielle wie das anspruchsvolle Kino.
    Ohne Filmförderung gebe es keinen deutschen Film, sagte im Deutschlandradio Kultur der Produzent und Professor an der Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam, Martin Hagemann. Filme seien ein extrem teures und riskantes Kulturgut. Kein Produzent, kein Verleiher und kein Kinobetreiber wisse, welcher Film beim Publikum gut ankomme. Hagemanns Einschätzung zufolge sollten die Strukturen der deutschen Filmförderung aber in einigen Punkten überarbeitet werden.
    Förderung - auch für spätere Erfolge

    Kulturstaatsministerin Monika Grütters begrüßte das Urteil. Mit diesem "großen Erfolg" sei einer der Grundpfeiler der deutschen Filmförderung in seinem Bestand gesichtert. "Dies ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft", so Grütters.
    Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
    Das deutsche System fördert auch potenzielle Zuschauer-Flops (dpa/picture-alliance/Britta Pedersen)
    Zuletzt hatte sich der Deutsche Film nach Ansicht von Experten gut entwickelt. Auch wenn die endgültigen Zahlen für 2013 noch nicht vorliegen, dürfte der Marktanteil heimischer Produktionen auf etwa 25 Prozent geklettert sein. Millionenseller wie "Kokowääh 2", "Der Schlussmacher" und vor allem "Fack Ju Göhte" tragen dazu bei - aber selbst solche Renner sind auf Starthilfen angewiesen.