
Es bestehe die Gefahr eines erheblichen Eingriffs in die Autonomie des Bundestags. Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW hatten die Eilanträge unter anderem damit begründet, dass ihnen zu wenig Zeit für die Beratung des Gesetzentwurfs zur Verfügung stehe. Ob der Ablauf des Verfahrens tatsächlich die Rechte der Abgeordneten verletzt hat, will das Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt klären.
Union und SPD wollen mit den Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben beschließen. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ist für die Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Merhheit erforderlich.
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Diese Nachricht wurde am 17.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.