Entscheidung in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde zu Schmähplastik "Judensau" nicht an

Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht mit dem antisemitischen Steinrelief an der Wittenberger Stadtkirche befassen.

    Die als "Judensau" bekannte Schmähplastik an der Stadtkirche Wittenberg.
    Die als "Judensau" bekannte Plastikan der Stadtkirche Wittenberg (imago-images / epd / Norbert Neetz)
    Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde dazu nicht zur Entscheidung an. Der Kläger wollte erreichen, dass das Relief entfernt wird. Er war zuvor mit einer Klage vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Sein Anwalt kündigte an, er werde nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
    Das antijüdische Relief stammt aus dem späten Mittelalter. Es gibt weitere davon in Deutschland. Sie sind unter dem Begriff "Judensau" bekannt, weil sie ein weibliches Schwein zeigen, an dessen Zitzen zwei Menschen saugen, die als Juden identifiziert werden sollen. Eine als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres an und schaut in den After. Schweine gelten im Judentum als unrein.
    Diese Nachricht wurde am 24.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.