Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsbegründung. "Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt." Ein gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung reiche für die Anordnung eines Parteiverbots aber nicht aus. "Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- und Weltanschaungsverbot", so Voßkulhle.
Mit dem Urteil scheiterte der vom Bundesrat gestellte Verbotsantrag, nachdem bereits 2003 ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot aus formalen Gründen erfolglos geblieben war.
Ausführlich begründet das Verfassungsgericht sein Urteil in einer Pressemitteilung. Die Verkündung läuft noch. "Das Urteil ist sehr lang geworden", sagte Voßkuhle dazu. "Wir werden etwa zwei Stunden brauchen."
Viele Medien meldeten fälschlicherweise NPD-Verbot
Zahlreiche Medien - darunter Phoenix, "Der Spiegel", "Die Zeit" und die "Neue Zürcher Zeitung" hatten zunächst fälschlicherweise gemeldet, dass das Verfassungsgericht die NPD verboten habe.
Spiegel-Online schreibt inzwischen auf seiner Seite: "Aufgrund eines Missverständnisses in der Redaktion hatte SPIEGEL ONLINE zunächst vermeldet, die NPD werde verboten. Wir bedauern dieses Versehen zutiefst und bitten um Entschuldigung."
Zeit Online twitterte: "Unsere Finger waren eben etwas zu flink. Vielmals Sorry!"
Seit 60 Jahren kein Parteiverbot mehr
Seit mehr als 60 Jahren hat es in Deutschland kein Parteiverbot mehr gegeben. In jüngster Zeit hatte die finanziell klamme Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern auch in ihren Hochburgen im Osten Deutschlands nicht an die Wahlerfolge der 2000er Jahre anknüpfen können. Auch wegen der neuen Konkurrenz durch die AfD sitzt sie derzeit in keinem einzigen Landtag mehr.
Deshalb gab es schon im Vorfeld Bedenken, die NPD könnte politisch zu unbedeutend sein, um eine derart scharfe Maßnahme wie ein Verbot zu rechtfertigen. Verfassungsfeindliche Parolen reichen dafür nicht. In der Karlsruher Verhandlung Anfang März 2016 war der tatsächliche Einfluss der NPD deshalb ein zentraler Punkt (Az. 2 BvB 1/13).
2003 erstes Verfahren bereits gescheitert
Angestoßen haben das Verfahren die Länder über den Bundesrat. Der Erfolgsdruck war groß, denn 2003 war schon einmal ein Vorstoß gescheitert, die NPD verbieten zu lassen. Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Zur inhaltlichen Entscheidung kam es nicht mehr.
In der Bundesrepublik gab es überhaupt erst zwei Parteiverbote, das letzte traf 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(nch/jasi)