
In der Bundesnotarordnung ist seit 1991 geregelt, dass das Notarsamt automatisch mit der Vollendung des 70. Lebensjahrs erlischt. Ein ehemaliger Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der 71-Jährige sieht sich durch seinen zwangsweisen Ruhestand in seiner Berufsfreiheit verletzt. Er betont auch, dass es inzwischen nicht mehr genügend Bewerber für Anwaltsnotarstellen gebe. Anwaltsnotare üben den Notarberuf neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt aus.
Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
(Az. 1 BvR 1796/23)
Diese Nachricht wurde am 25.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.