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Bundesverfassungsgericht
Richter zweifeln offenbar an Stichhaltigkeit des Verbotsantrags

Wie gefährlich ist die NPD? Darum geht es beim dritten und vorerst letzten Tag der mündlichen Verhandlung im Verbotsverfahren gegen die Partei. Dabei haben zwei Innenminister ihre Argumente geliefert. Die Nachfragen der Richter haben allerdings deutliche Zweifel an der Stichhaltigkeit des Verbotsantrags gezeigt, wie zwei DLF-Korrespondenten berichten.

    Peter Müller (l-r), Präsident Andreas Voßkuhle, Herbert Landau, Monika Hermanns und Doris König vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über ein Verbot der rechtsextremen NPD.
    Peter Müller (l-r), Präsident Andreas Voßkuhle, Herbert Landau, Monika Hermanns und Doris König vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über ein Verbot der rechtsextremen (dpa-Bildfunk / Uwe Ansprach)
    Der bayerische Innenminister Herrmann warf der NPD heute vor dem Bundesverfassungsgericht geistige Brandstiftung vor. Der CSU-Politiker erklärte in Karlsruhe, auch ohne Wahlerfolge spiele die NPD eine führende Rolle in der rechtsextremistischen Szene. In der aktuellen Diskussion um die Zuwanderung schüre sie Ängste in der Bevölkerung. Herrmann betonte, für ein Parteienverbot gebe es zu recht hohe Hürden. Dennoch halte er es in diesem Fall für notwendig.
    Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), sagte, die NPD versuche Einfluss auf die Steuerung der "Pegida"-Bewegung zu nehmen. Mit einer Art Graswurzelpolitik bringe sie zudem ihr Gedankengut in Vereine und Nachbarschaften, indem sie bürgernahe Themen besetze.
    "Sie sind damit gescheitert"
    Nach Einschätzung des Deutschlandfunk-Hauptstadtstudios sehen die Richter aber den Verbotsantrag skeptisch. Korrespondentin Gudula Geuther sagte, weder Herrmann noch Caffier hätten konkret begründet, wie die NPD Bürger einschüchtere und eine Gefahr für das demokratische Leben in Deutschland darstelle. "Der klare Eindruck von Beobachtern hier ist: sie sind damit gescheitert." Besonders Herrmann habe Allgemeinplätze und sogar Gründe gegen ein Verbot geliefert.
    Geuther betonte, die Nachfragen der Richter hätten deutliche Zweifel an der Stichhaltigkeit des Verbotsantrags gezeigt. Der Leiter des DLF-Hauptstadtstudios, Stephan Detjen, sprach im Deutschlandradio Kultur sogar von einem "Kollaps der Argumente der Länder im Bundesrat." Es sei nicht nachgewiesen worden, dass es eine tatsächliche Gefährdung gebe. "Ich würde nach jetztigen Stand sagen: das Gericht muss den Antrag ablehnen."
    Hohe Anforderungen für Verbot
    Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht heute zu Ende. Bereits gestern hatte das Gericht in Karlsruhe mit der inhaltlichen Prüfung in dem Verfahren begonnen.
    Mehrere Extremismusexperten hatten ihre Einschätzung der NPD und ihrer Gefährlichkeit für den Rechtsstaat geäußert. Dabei waren die Positionen zum Teil sehr unterschiedlich und widersprüchlich, wie Detjen berichtete. Über die Risiken eines NPD-Verbots hatte Detjen gestern mit weiteren Medienvertretern in der Deutschlandfunksendung "Zur Diskussion" gesprochen.
    Für das Verbot einer Partei stellt das Grundgesetz hohe Anforderungen. In den 50er-Jahren hatte das Gericht beim letzten Parteiverbot eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Ordnung als zentrales Kriterium formuliert. Nun müssen diese Maßstäbe für die heutige Zeit weiterentwickelt werden.
    Trotz der komplexen Situation will das Verfassungsgericht die mündliche Verhandlung heute abschließen. An formalen Kriterien wird das Verfahren - nach bisherigem Stand - wohl nicht scheitern. Dies war 2003 der Fall, da der Verfassungsschutz V-Leute in die Partei eingeschleust hatte. Bei der Vorbereitung des erneuten Antrages schalteten die Bundesländer nach eigenen Angaben sämtliche V-Leute in der Parteispitze ab. Das Gericht hatte strittige Punkte aus diesem Bereich schon gestern abgehandelt.
    (pr/hba/sima)