Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Demnach besteht trotz des Rechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, wenn man auch eine entsprechende Arbeit aufnehmen könne. Weiter hieß es in der Begründung, dies gelte auch, wenn dadurch unter Umständen das Studieren unmöglich werde.
Zwar muss der Staat laut Bundesverfassungsgericht für gleiche Bildungs- und Ausbildungs-Chancen sorgen. Es gestand dem Gesetzgeber hier allerdings einen Gestaltungsspielraum zu.
(Az. BvL 9/21)
Diese Nachricht wurde am 30.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.