
Mehrere Ökostromerzeuger wenden sich gegen die in dem Gesetz verankerte Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Preisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise zu entlasten.
Die durch den Ukraine-Krieg entstandene Gas-Knappheit hatte damals zu höheren Strompreisen geführt. Von den höheren Preisen profitierten aber auch Stromanbieter, die gar kein Gas zur Erzeugung einsetzten. Zur Finanzierung der Strompreisbremse wurden teils Überschusserlöse der Stromerzeuger abgeschöpft. Nach Ansicht der Ökostromerzeuger war dies verfassungswidrig. Sie argumentieren, es sei nicht ihre Aufgabe, die Stromkunden zu entlasten. Dies müsste aus Steuermitteln finanziert werden.
Die durch den Ukraine-Krieg entstandene Gas-Knappheit hatte damals zu höheren Strompreisen geführt. Von den höheren Preisen profitierten aber auch Stromanbieter, die gar kein Gas zur Erzeugung einsetzten. Zur Finanzierung der Strompreisbremse wurden teils Überschusserlöse der Stromerzeuger abgeschöpft. Nach Ansicht der Ökostromerzeuger war dies verfassungswidrig. Sie argumentieren, es sei nicht ihre Aufgabe, die Stromkunden zu entlasten. Dies müsste aus Steuermitteln finanziert werden.
Diese Nachricht wurde am 28.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.