Es nahm sie nach eigenen Angaben nicht an und betonte zugleich die Eigenständigkeit der Länder bei der Gestaltung ihrer politischen Ordnung. Das Gericht verwies auch auf eine vorangegangene Entscheidung. Damals war im Januar 2023 eine einstweilige Anordnung abgelehnt worden, mit der die Abstimmung gestoppt werden sollte. Zur Begründung hieß es, die Beschwerde sei unzulässig. Eingereicht worden war sie von 43 Menschen, darunter Politiker verschiedener Parteien.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die von Pannen geprägte Wahl des 19. Berliner Abgeordnetenhauses für ungültig erklärt. Gegen dieses Urteil vom 16. November 2022 richtete sich jetzt die Verfassungsbeschwerde.
Diese Nachricht wurde am 28.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.