Leipzig
Bundesverwaltungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig.

    Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch.
    Die Vorratsdatenspeicherung beschäftigte über Jahre die Gerichte. (dpa / Matthias Balk)
    Das Gericht in Leipzig folgte mit seiner Entscheidung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Laut der Entscheidung verstößt der entsprechende Passus im Telekommunikationsrecht gegen EU-Recht. Die Leipziger Richter argumentierten, es fehlten objektive Kriterien dafür, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert würden. Geklagt hatten die Internetanbieter Deutsche Telekom und Spacenet. Sie hatten sich juristisch dagegen gewandt, die Verbindungsdaten sämtlicher Kunden für zehn Wochen zu speichern und die Standortdaten für einen Monat zu protokollieren. Die Regelung wurde zwei Jahre später in Deutschland ausgesetzt.
    Bundesjustizminister Buschmann erklärte in einer ersten Reaktion, es sei nun an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz zu streichen. Bundesinnenministerin Faeser hatte jedoch schon nach der EuGH-Entscheidung betont, sie wolle auf das Sammeln von Daten zur Strafverfolgung nicht gänzlich verzichten.
    Diese Nachricht wurde am 07.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.