
Die Menschen müssten sich zwar durch einen Behördendschungel kämpfen. Es sei aber möglich, eine Unterkunft sowie Zugang zu Essen und Arbeit zu finden.
Die Richter wiesen damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem Gazastreifen und eines Somaliers ab. Beide hatten bereits in Griechenland eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Aus diesem Grund wurde ihr Asylantrag in Deutschland abgelehnt.
(Az.: BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24)
Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.