Migration
Bundesverwaltungsgericht lässt Abschiebungen nach Griechenland zu

Deutschland darf alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Migranten nach Griechenland abschieben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe den Migranten keine extreme Not, urteilten die Richter.

    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Simsonplatz.
    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Die Menschen müssten sich zwar durch einen Behördendschungel kämpfen. Es sei aber möglich, eine Unterkunft sowie Zugang zu Essen und Arbeit zu finden.
    Die Richter wiesen damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem Gazastreifen und eines Somaliers ab. Beide hatten bereits in Griechenland eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Aus diesem Grund wurde ihr Asylantrag in Deutschland abgelehnt.
    (Az.: BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24)
    Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.