
Bundesweit warten viele Kommunen auf ein richterliches Signal dazu. In Freiburg wurden die Gebühren Ende 2021 von 30 Euro auf einen Basisbetrag von 360 Euro pro Jahr erhöht. Für große Fahrzeuge werden sogar bis zu 480 Euro fällig. Der Kläger, ein betroffener Anwohner, sieht in der Erhöhung eine unzumutbare Belastung für viele Menschen. Zudem argumentiert er, es fehlten nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen.
Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte der Kläger in der Vorinstanz keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun über die Revision zu diesem Urteil entscheiden.
Diese Nachricht wurde am 13.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.