Großer Medienandrang heute Vormittag im Bonner Landgericht. Zwei Mitglieder der Burschenschaft Raczeks zu Bonn, die seit Langem miteinander im Clinch liegen, tragen ihren Streit um rechtsextremistische Umtriebe nun vor Gericht aus. Christian Becker, Gründer der Initiative Burschenschafter gegen Neonazis wirft seinem Kontrahenten Norbert Weidner unter anderem Teil oder Kopf einer rechtsextremen Bewegung zu sein, die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht. Sein eigentliches Ziel aber, sagt Becker, der vor Gericht mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz-Symbol am Revers erschien, sei, eine Öffentlichkeit herzustellen. Rechtes Gedankengut sei in der Burschenschaftsszene weit verbreitet:
"Also das ist ganz klar festzumachen, zum Beispiel an Personen. Die wesentlichen Posten im Dachverband werden von Rechtsextremen besetzt. Die Rechtsextremen entscheiden über das Geld. Die Rechtsextremen entscheiden über die Botschaften, besetzen mit Herrn Weidner die burschenschaftlichen Blätter als Chefredakteur. Das heißt, die Rechtsextremen geben sowohl das Konzept vor und führen es auch durch."
Norbert Weidner, den Becker besonders im Visier hat, wehrt sich nun, indem er von Becker eine Unterlassungserklärung fordert. Weidner will Becker mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belangen, falls der seine Vorwürfe wiederhole. Doch Becker hält an seinen Äußerungen fest. Die Richter am Landgericht Bonn ließen derweil am ersten und einzigen Verhandlungstag heute erkennen, dass die Meinungsfreiheit im Zweifel zu schützen sei. Gerichtssprecher Philipp Prietze:
"Die grundsätzliche Rechtssprechung auch des Bundesverfassungsgerichts ist positiv zur Meinung. Meinung darf man, gerade im politischen Meinungskampf äußern. Wenn man Tatsachen behauptet, dann müssen diese wahr sein."
Schwere Vorwürfe gegen die Bonner Justiz erhebt hingegen der Anwalt des Klägers, Björn Clemens. Ganz allgemein würden die Gerichte oft aufgrund ihrer eigenen Beeinflussung und des Zeitgeistes entscheiden:
"Es ist ja in solchen Prozessen immer der Fall, dass Gerichte dazu neigen, die politische Komponente hervorzuziehen, und wahrscheinlich in der Öffentlichkeit auch nicht als jemand dastehen wollen, der einem, in Anführungszeichen gesprochen, Rechten dann stattgeben will."
Auffällig war heute, dass der Anwalt jede Stellungnahme zur politischen Haltung seines Mandanten verweigerte.
"Das politische Rahmengeschehen interessiert mich überhaupt nicht."
Und Weidner selbst äußerte sich erst gar nicht öffentlich. In Burschenschaftskreisen steht Weidner steht seit Langem in der Kritik. Erst vor wenigen Wochen hatte er auf dem diesjährigen Deutschen Burschentag in Eisenach Schlagzeilen ausgelöst, weil er den NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer als Landesverräter bezeichnet haben soll. Im aktuellen Zivilprozess will das Landgericht Bonn am 11. Juli schriftlich sein Urteil verkünden. Doch Christian Becker, der Beklagte, spricht schon jetzt von einem Etappensieg:
"Also, wir reizen ja die rechtsextremen Burschenschafter so, dass sie uns verklagen. Deswegen sagen wir ja auch, wir freuen uns über diesen Prozess, weil er uns eine Möglichkeit gibt, das auch in der Öffentlichkeit zu diskutieren und den Staat auch dazu bringt, dieses Thema zu behandeln."
"Also das ist ganz klar festzumachen, zum Beispiel an Personen. Die wesentlichen Posten im Dachverband werden von Rechtsextremen besetzt. Die Rechtsextremen entscheiden über das Geld. Die Rechtsextremen entscheiden über die Botschaften, besetzen mit Herrn Weidner die burschenschaftlichen Blätter als Chefredakteur. Das heißt, die Rechtsextremen geben sowohl das Konzept vor und führen es auch durch."
Norbert Weidner, den Becker besonders im Visier hat, wehrt sich nun, indem er von Becker eine Unterlassungserklärung fordert. Weidner will Becker mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belangen, falls der seine Vorwürfe wiederhole. Doch Becker hält an seinen Äußerungen fest. Die Richter am Landgericht Bonn ließen derweil am ersten und einzigen Verhandlungstag heute erkennen, dass die Meinungsfreiheit im Zweifel zu schützen sei. Gerichtssprecher Philipp Prietze:
"Die grundsätzliche Rechtssprechung auch des Bundesverfassungsgerichts ist positiv zur Meinung. Meinung darf man, gerade im politischen Meinungskampf äußern. Wenn man Tatsachen behauptet, dann müssen diese wahr sein."
Schwere Vorwürfe gegen die Bonner Justiz erhebt hingegen der Anwalt des Klägers, Björn Clemens. Ganz allgemein würden die Gerichte oft aufgrund ihrer eigenen Beeinflussung und des Zeitgeistes entscheiden:
"Es ist ja in solchen Prozessen immer der Fall, dass Gerichte dazu neigen, die politische Komponente hervorzuziehen, und wahrscheinlich in der Öffentlichkeit auch nicht als jemand dastehen wollen, der einem, in Anführungszeichen gesprochen, Rechten dann stattgeben will."
Auffällig war heute, dass der Anwalt jede Stellungnahme zur politischen Haltung seines Mandanten verweigerte.
"Das politische Rahmengeschehen interessiert mich überhaupt nicht."
Und Weidner selbst äußerte sich erst gar nicht öffentlich. In Burschenschaftskreisen steht Weidner steht seit Langem in der Kritik. Erst vor wenigen Wochen hatte er auf dem diesjährigen Deutschen Burschentag in Eisenach Schlagzeilen ausgelöst, weil er den NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer als Landesverräter bezeichnet haben soll. Im aktuellen Zivilprozess will das Landgericht Bonn am 11. Juli schriftlich sein Urteil verkünden. Doch Christian Becker, der Beklagte, spricht schon jetzt von einem Etappensieg:
"Also, wir reizen ja die rechtsextremen Burschenschafter so, dass sie uns verklagen. Deswegen sagen wir ja auch, wir freuen uns über diesen Prozess, weil er uns eine Möglichkeit gibt, das auch in der Öffentlichkeit zu diskutieren und den Staat auch dazu bringt, dieses Thema zu behandeln."