Bundesjustizminister
Buschmann will Mindeststrafmaß für Kinderpornographie bei kleineren Vergehen wieder absenken

Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hat die Ressortabstimmung über einen Gesetzentwurf zu Kinderpornografie eingeleitet, mit dem das Mindeststrafmaß in bestimmten Fällen wieder abgesenkt werden soll.

10.11.2023
    Buschmann sitzt an einem Tisch und legt die Hände aneinander.
    Bundesjustizminister Marco Buschmann. (picture alliance / dpa / Britta Pedersen)
    Der Entwurf liegt den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" und mehreren Nachrichtenagenturen vor. Darin heißt es, den Strafverfolgungsbehörden werde die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen zu reagieren. Die geltenden Höchststrafen bleiben demnach unverändert.
    Weiter heißt es, Buschmann reagiere mit dem Entwurf auf Erfahrungen mit den 2021 deutlich verschärften strafrechtlichen Bestimmungen für die Verbreitung und den Besitz von kinderpornografischen Material. Diese führten dazu, dass etwa auch als Straftat gewertet werden muss, wenn beispielsweise Eltern oder Lehrkräfte in guter Absicht Beweismaterial aus Internet-Chats sichern wollten und dieses dafür auf ihrem Rechner speicherten.
    "Die Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, dass dies bei Verfahren, die einen Tatverdacht am unteren Rand der Strafwürdigkeit zum Gegenstand haben, dazu führt, dass eine tat- und schuldangemessene Reaktion nicht mehr in jedem Einzelfall gewährleistet ist", heißt es nun.
    Diese Nachricht wurde am 10.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.