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Justizpolitik
Buschmann (FDP) will Mindeststrafmaß für Kinderpornographie durch kleinere Vergehen wieder absenken

Bundesjustizminister Buschmann will das Strafmaß für die Verbreitung sogenannter Kinderpornographie in bestimmten Fällen wieder absenken.

    Dateiordner mit der Benennung Kndrprngrf
    "Kinderpornographie" ist ein missverständlicher Begriff, wenn es eigentlich um Kindesmissbrauch geht. (Archivbild) (imago images / Christian Ohde)
    Dazu gab der FDP-Politiker eine Gesetzesvorlage in die Ressortabstimmung. Buschmann reagiert damit auf eine Überlastung von Polizei und Gerichten, die durch die 2021 deutlich verschärften strafrechtlichen Bestimmungen entstanden ist. Seitdem muss es auch als Straftat gewertet werden, wenn Eltern oder Lehrer in guter Absicht Beweismaterial aus Internet-Chats sichern. Dasselbe gilt für Aufnahmen, die Jugendliche in Unkenntnis der Strafbarkeit untereinander verschicken. Buschmann will solche Straftaten wieder zu Vergehen herabstufen.
    Bei den Änderungen geht es nicht um Darstellungen schwerer sexueller Gewalt.
    Diese Nachricht wurde am 10.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.