Wahlrechtsreform
Karlsruhe lässt den Bundestag schrumpfen

Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig, so urteilten die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Doch erreicht die Wahlrechtsreform der Ampelkoaliton ihr Ziel: den Bundestag zu verkleinern.

Geuther, Gudula |
Ein Richterin des Bundesverfassungsgerichts in roter Robe hält einen Zettel. Ihr Gesicht ist auf dem Bild nicht zu sehen.
Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate hat Bestand, urteilt Karlsruhe. (picture alliance / dpa / Uli Deck)