Wie der Gemeinsame Bundesausschuss mitteilte, müssen die Mediziner dazu eine bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen. Zugleich hieß es, unverändert gelte, dass eine Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich sei bei Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung.
Diese Nachricht wurde am 16.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.