Drogenpolitik
Cannabis-Teillegalisierung in Kraft getreten

Seit heute gilt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis.

    Eine Hand zündet mit einem Feuerzeug einen Joint an.
    Die Teillegalisierung von Cannabis ist in Kraft getreten. (picture alliance / dpa / Sebastian Gollnow)
    Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Marihuana oder Haschisch mit sich führen. Verboten bleibt der Konsum der Stoffe in Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten. Zuhause ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Bundesjustizminister Buschmann sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, er erwarte von der Teillegalisierung eine Entlastung von Justiz und Polizei. Derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Konsumenten. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. Die Gewerkschaft der Polizei rechnet dagegen mit einer Mehrbelastung der Beamten. Es gebe noch Unklarheiten in den gesetzlichen Vorgaben. Auch sei die Polizei unzureichend mit Feinwaagen oder Analyseinstrumenten ausgerüstet. Konflikte bei Kontrollen seien so programmiert.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.