CDU-Landesgeschäftsführer Bühl erläuterte, zu Gesetzesvorhaben sollten die beiden Parteien binnen einer bestimmten Frist ihre Ansichten mitteilen können. Je nachdem, wie dies ausfalle, würden die Vorhaben dann im Landtag weiterverfolgt oder nicht. Nötig für die Aufnahme offizieller Koalitionsverhandlungen ist noch die Zustimmung der Parteigremien.
Das Dreierbündnis aus CDU, BSW und SPD würde im Landtag nur über 44 der 88 Sitze verfügen. Stärkste Fraktion ist die AfD, mit der aber keine andere Partei koalieren will.
In Sachsen hatten sich zuvor SPD und BSW für Sondierungen über die Bildung einer Koalition mit der CDU entschieden. Von dieser wird die Entscheidung im Laufe des Tages erwartet. Auch im Landtag in Dresden will niemand mit der AfD zusammenarbeiten, die dort bei der Wahl zweitstärkste Kraft wurde.
Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.