Merz sagte der "Funke Mediengruppe", das Grundrecht auf Asyl habe Grenzen in der Anerkennung der tatsächlichen Asylgründe. Er verwies dabei auf die Anerkennungsquoten einiger Staaten. Die Quote der positiv beschiedenen Asylanträge von Menschen aus Tunesien, Marokko, Algerien oder Indien läge weit unter dem Durchschnitt. Bereits im April hatten sich einige Bundesländer dafür ausgesprochen, diese Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären.
Das Bundeskabinett billigte zuletzt einen Gesetzentwurf, der vorsieht, Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern könnten dann schneller bearbeitet und die Betroffenen im Falle einer Ablehnung schneller abgeschoben werden.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.