Linnemann sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, wenn jemand grundsätzlich nicht bereit sei, Arbeit anzunehmen, müsse der Staat davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig sei. Leistungskürzungen um zehn, 20 oder 30 Prozent reichten nicht aus. Dabei bezog Linnemann ukrainische Flüchtlinge, die Bürgergeld beziehen, mit ein. "Die Ukrainer verteidigen auch unsere Freiheit. Aber wenn es eine Leistung gibt, ist sie mit einer Gegenleistung verbunden." Dazu zähle, eine Arbeit aufzunehmen. Hier fehlten ganz klar entsprechende Anreize. Ausnahmen sieht Linnemann bei Alleinerziehenden oder Menschen, die Angehörige pflegen.
Forderung widerspricht Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bürgergeld für sogenannte Totalverweigerer komplett zu streichen, wie es Linnemann fordert, würde jedoch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Bereits 2019 entschied das Gericht, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern, dürften die Sanktionen nicht zu weit gehen. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent hingegen nicht. Auch die Zahl von mehr als 100.000 Arbeitsunwilligen, die Linnemann nennt, ist umstritten.
CDU-General begrüßt schärfere Vorgaben beim Bürgergeld
Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Regeln für Bürgergeld-Empfänger begrüßte Linnemann. "Ich finde es gut, dass die Ampel einen ersten Schritt beim Bürgergeld gehen will. Aber wir brauchen einen grundsätzlichen Politikwechsel – hin zu einer neuen Grundsicherung", betonte der CDU-Politiker.
Die Bundesregierung will mit schärferen Regeln mehr Bezieher des Bürgergeldes zur Aufnahme einer Arbeit bewegen. So soll künftig ein längerer Weg zur Arbeit zumutbar sein, das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit mit erhöhten Leistungskürzungen geahndet werden und auch Schwarzarbeit zu Kürzungen führen.
Diese Nachricht wurde am 28.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.