Die geplanten Einschnitte bei den Asylbewerberleistungen für sogenannte Dublin-Fälle müssten selbstverständlich ausgeweitet werden, sagte er der Zeitung "Die Welt". Sie sollten grundsätzlich für alle Ausreisepflichtigen gelten - auch für diejenigen, die nur eine Duldung hätten. Ziel müsse es sein, ihnen nur noch ein Überbrückungsgeld zu zahlen, damit sie die Ausreise vollziehen könnten. Throm fügte hinzu, Ausnahmen seien möglich, wenn jemand Deutschland etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen könne.
Nach dem islamistischen Terroranschlag von Solingen mit drei Toten hatte sich die Bundesregierung auf ein Maßnahmenpaket geeinigt. Mit Blick auf das Dublin-Verfahren ist vorgesehen, Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist sind, von staatlichen Leistungen auszuschließen.
Diese Nachricht wurde am 02.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.