Khan teilte mit, General Min Aung Hlaing würden wegen der Verfolgung und Vertreibung der muslimischen Minderheit der Rohingya im Jahr 2017 Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Hlaing war damals Armeechef. Der Ankläger kündigte weitere Haftbefehle an. Man wolle zeigen, dass die Rechte der Rohigya nicht vergessen seien.
Die Junta lehnte eine Auslieferung des Generals ab. Sie erklärte in der Hauptstadt Naypyidaw, Myanmar sei kein Vertragsstaat des Strafgerichtshofs und erkenne dessen Entscheidungen deshalb nicht an.
Im August 2017 waren hunderttausende Rohingya vor einer Militäroffensive nach Bangladesch geflüchtet und leben dort seither unter teils extrem schwierigen Bedingungen in Flüchtlingslagern.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.