Das Ziel von REACH ist klar: Krebserregende und erbgutschädigende Chemikalien sollen aus der Umwelt verschwinden. Außerdem solche, die in der Umwelt nicht abgebaut werden. Aber bis dahin sind viele Stufen zu erklimmen. Die erste Stufe: R wie Registrierungvon Stoffen. Firmen, dieChemikalien verarbeiten, müssen alles zusammentragen, was über die Substanzen bekannt ist. Etwa zum Umweltverhalten und möglichen Gesundheitsgefahren. Und sie müssen diese Unterlagen bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki einreichen. Dort sind bisher Dossiers zu mehr als 13.000 Substanzen eingegangen. Doch viele davon, so beklagt Dr. Christoph Schulte vom Umweltbundesamt, sind unvollständig. Er berichtet:
"Dass wir in einer Studie, die wir vor Kurzem veröffentlicht haben, die Registrierungsunterlagen für 1.800 wichtige Stoffe überprüft haben und festgestellt, dass diese Registrierungen erhebliche Lücken zeigen. Hier sind die Unternehmen gefordert nachzubessern. Das ist jetzt fünf Jahre her, die Registrierung. Innerhalb dieser Zeit müssten sie zusätzliche Informationen beigebracht haben, und diese müssten sie auch einreichen."
Keine Sanktionen
Haben sie aber nicht, aber hier war die Chemikalienagentur ECHA lange Zeit zu lax. Die meisten der eingereichten Dossiers hat nur ein Computer daraufhin überprüft, ob alle Datenfelder ausgefüllt waren. Was drin stand, war erst einmal egal. Erst jetzt, fünf Jahre nach der Registrierung, schreibt die Behörde in Helsinki die Unternehmen an und bittet förmlich darum, fehlende Informationen nachzureichen. Von Sanktionen ist keine Rede. Nachdem noch viele Angaben fehlen, ist es oft unmöglich, die nächste Stufe zu beschreiten: E wie Evaluierung. Dabei sollen bedenkliche Substanzen zweifelsfrei identifiziert werden. Christoph Schulte erklärt das Problem am Beispiel der polyaromatischen Kohlenwasserstoffe, die in schwarzen Kunststoffen enthalten sind.
"Das sind Stoffe mit unbekannter Zusammensetzung. Und die haben Verunreinigungen oder Bestandteile mit krebserregenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig sind, die sich im Körper anreichern und giftig in der Umwelt sind. Das ist bekannt. 16:23 Und wir möchten gerne, dass die Unternehmen die nur gereinigt einsetzen. Da gelingt uns nicht die Identifizierung als "besonders besorgniserregend", weil die Unternehmen uns gegenüber mit der Registrierung die Identität und Zusammensetzung nicht offenlegen."
Es trifft den Verbraucher
Doch selbst wenn das Umweltbundesamt die Daten hätte, um seine Bedenken zu untermauern, würden die polyaromatischen Kohlenwasserstoffe noch lange nicht verschwinden. Zuerst kommen solche Chemikalien nämlich auf eine Liste der sogenannten "besonders besorgniserregenden Stoffe". Eine Art Warteliste für die nächste Stufe: A wie Autorisierung. Gemeint ist eine Zulassungspflicht. Eine hohe Hürde, denn dann darf eine Substanz nur noch mit einer speziellen Zulassung verwendet werden. Nur 31 Stoffe sind bisher so streng reguliert - 31 von rund zweihundert "besonders besorgniserregenden" Substanzen. Welche Stoffe zulassungspflichtig werden sollen, schlägt die Chemikalienagentur ECHA vor; die Entscheidung darüber trifft die EU-Kommission. Die ist bisher oft den Vorschlägen der ECHA gefolgt. Doch seit Mitte 2014 hat sie keine einzige Substanz mehr für zulassungspflichtig erklärt, beklagt Christoph Schulte.
"Das ist ärgerlich, denn wir haben die Stoffe sehr aufwendig als zulassungsbedürftig identifiziert, sie vorgeschlagen, haben das mit allen Mitgliedsstaaten so abgestimmt, einvernehmlich. Die ECHA empfiehlt jetzt diese Stoffe zulassungspflichtig zu machen, weil sie in die Umwelt eingetragen werden, weil sie den Verbraucher betreffen - und die Kommission setzt diese Empfehlungen nicht um."
Die Chemikalienagentur ECHA bestätigt das auf Anfrage des Deutschlandfunks. 27 Stoffe hängen derzeit in der Warteschleife. Dabei wäre die Zulassungspflicht sehr wirksam: Ein Antrag auf Zulassung ist teuer, aufwendig und längst nicht immer erfolgreich. Schon mehrfach haben die Unternehmen deshalb lieber gleich umweltfreundliche Alternativen zu bedenklichen Stoffen entwickelt - ganz im Sinne von REACH. In der EU-Kommission ist der Deutsche Dr. Klaus Berend einer derjenigen, die für REACH zuständig sind. Auf einem Workshop bei der ECHA im Februar 2015 hat er erklärt, warum die Kommission mit weiteren Einschränkungen von Chemikalien zögert.
"Wir haben in der Kommission zunehmenden Widerstand erfahren. Widerstand von Interessenvertretern, die mit uns Kontakt aufnehmen, sobald die ECHA einen Empfehlungsentwurf vorlegt, bis wir dann eine Entscheidung treffen. Wir haben die Situation, dass viele Interessenvertreter gegen die Aufnahme von Substanzen in die Liste zulassungspflichtiger Stoffe protestieren. Die Argumente, die sie vorbringen, sind vielen von Ihnen bekannt: Der Prozess ist kompliziert, beschwerlich und teuer."
Zu teuer und zu bürokratisch
Die EU-Kommission war nicht immer so empfänglich für solche Argumente von Lobbygruppen. Doch im Jahr 2013 hat sie REACH evaluiert und ist zum Ergebnis gekommen: Die Chemikalienverordnung ist viel zu teuer und viel zu bürokratisch - für die Unternehmen. Dieser Schwenk ärgert nicht nur Behörden wie das Umweltbundesamt. Auch das Europäische Parlament hat die Kommission im Juli 2015 aufgefordert, endlich wieder die Empfehlungen der EU-Behörde in Helsinki umsetzen. Denn REACH ist ins Stocken geraten. CH, also Chemikalien, können die Unternehmen schon viel zu lange weiter verwenden, auch wenn sie keine vollständigen Unterlagen eingereicht haben. Und jetzt kommt ihnen die Kommission noch weiter entgegen und schränkt nicht einmal die Vermarktung der bedenklichsten Stoffe ein. So ist REACH auf dem besten Wege, von einem ambitionierten Umweltprojekt zum zahnlosen Tiger zu werden.