Nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel, eine akute bundesweite Gesundheitsnotlage müsse vermieden werden. Es seien harte Auflagen nötig, um die Zahl der Kontakte wieder zu senken. Ein Überblick.
Öffentlichkeit, Feiern: Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes dürfen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen bleiben geöffnet. Die Länder sollen aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Die Betreiber sollen sicherstellen, dass sich in ihrem Geschäft nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhält.
Wirtschaft: In Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden. Die
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar, soll Heimarbeit ermöglicht werden.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar, soll Heimarbeit ermöglicht werden.
Hilfe für Unternehmen: Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft
verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
Kleine und mittlere Unternehmen, die während des TEil-Lockdowns schließen müssen, sollen für diesen Zeitraum 75 Prozent des entgangenen Umsatzes erstattet bekommen, sicherte auch Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) im Dlf zu. Bei größeren Firmen sollen es 70 Prozent sein. Vorgesehen sind dafür bis zu zehn Milliarden Euro. Neue Schulden müssen dafür nicht aufgenommen werden, da bereits im letzten Nachtragshaushalt entsprechende Rücklagen gebildet wurden.
Gastronomie: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
Hotels: Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind untersagt. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.
Unterhaltungsveranstaltungen: Theater, Opern oder Konzerthäuser sind geschlossen, außerdem Messen, Kinos, Freizeitparks,
Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sind wieder geschlossen.
Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sind wieder geschlossen.
Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe sind auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Im Profisport sind laut Deutscher Presse Agentur im November keine Zuschauer in den Stadien und Hallen zugelassen. Das gilt auch für die Fußballbundesliga.
Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sind geschlossen, medizinisch notwendige Behandlungen wie
Physiotherapien sind aber möglich. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
Physiotherapien sind aber möglich. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
Risikogruppen: Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte soll es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.
Kontrollen: Zur Einhaltung der Maßnahmen werden flächendeckend die Kontrollen verstärkt. Zudem informieren Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen "und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen".