Corona-Zuschuss für arme Menschen, Kinderbonus, Steuererleichterungen für Unternehmen, ermäßigte Mehrwertsteuer auf Speisen. Das sehen zwei beschlossene Gesetzespakete der Koalition vor.
Konkret wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert bis Ende des Jahres. Und es wird ein sogenannter "Corona-Zuschlag" von einmalig 150 Euro an Menschen ausgezahlt, die zum Beispiel auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind.
Corona-Zuschlag für Arme
"Es ist ein wichtiger und notwendiger Beitrag für soziale Sicherheit in unsicheren Zeiten, und damit stärkt es den Zusammenhalt in diesem Land." So Katja Mast von der SPD. Peter Weiss von der Unionsfraktion fügt hinzu:
"Für all diejenigen, denen das Einkommen weggebrochen ist, eine wichtige und auch nachhaltige Hilfe, und verehrte Kolleginnen und Kollegen, das System Arbeitslosengeld 2 ist nicht etwas, was jemanden gefangen nimmt. Wir machen Hilfe zur Selbsthilfe und nicht das Gegenteil."
Sozialverbände kritisieren jedoch, die Maßnahmen reichten nicht aus. Einmalig 150 Euro seien zu wenig, es müsse 100 Euro pro Monat geben. Zudem, sollten die Regelsätze für Hartz 4 angehoben werden, heißt es.
So sieht es auch Susanne Ferschl von der Linksfraktion. "Einmalig 150 Euro, für mittlerweile zwölf Monate Pandemie, auf einen Regelsatz, der nicht einmal das Existenzminimum absichert, dafür sollte sich die Bundesregierung schämen."
Streit um 150 Euro Kindergeld-Bonus
Ebenfalls heute beschlossen: Für jedes kindergeldberechtigte Kind, gibt es einen Bonus von einmalig 150 Euro. Im Mai soll es automatisch ausgezahlt werden. Kostenpunkt: Knapp über zwei Milliarden Euro. Das Ziel: Familien unterstützen und den Konsum anregen. Aber auch hier lautet die Kritik, wie vom Grünen Stefan Schmidt: zu wenig.
"Ein Stück Anerkennung, ein Stück Entgegenkommen soll der Kinderbonus sein, aber er ist nur halb so hoch wie 2020. Dabei haben die 300 Euro im letzten Jahr die Konjunktur immens belebt, warum knausert die Bundesregierung an dieser Stelle? Geiz ist gerade im Hinblick auf die Familie in der Coronakrise alles andere als angebracht."
Steuererleichterungen für Firmen
Unternehmen können mit Steuererleichterungen rechnen, indem die Verlustrechnung verbessert wird. Konkret wird der steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf zehn bzw. 20 Millionen Euro angehoben. Mit dem Verlustrücktrag können Unternehmen coronabedingte Verluste in größerem Umfang steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen.
Teilen der Opposition und Wirtschaftsverbänden geht das nicht weit genug. Die Obergrenzen-Summe müsste angehoben, der Zeitraum verlängert werden. Wann Restaurants oder Cafés wieder öffnen dürfen, entscheidet wohl auch mit über die Wirkung der heute beschlossenen Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen. Die Regelung soll über den 30. Juni hinaus – bis Ende 2022 gelten.
Altmaier (CDU): Außengastronomie an Ostern öffnen
Wann z.B. Restaurants, Bars, Cafés wieder öffnen dürfen, ist derzeit noch unklar. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hoffe, wie er sagt, dass es eine Perspektive gebe in den nächsten Wochen, die Mut mache:
"Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es möglich sein wird, unter Einhaltung aller Hygienevorschriften und der gebotenen Sorgfalt in den kommenden Tagen im Umfeld von Ostern auch Außengastronomie zuzulassen, bei schönem Wetter und an den Orten, die dafür geeignet sind."
Altmaier weiß auch, dass nur geöffnete Restaurants vom heute durch den Bundestag verlängerten ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent profitieren können. Von dieser Regelung können Bars und Cafés, die vor allem Getränke anbieten, nicht profitieren. Getränke werden aber nach wie vor regulär mit 19 Prozent besteuert – was bei der Opposition für Kritik sorgt.