Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bringt die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket auf den Weg. Die "Schwarze Null" scheint Geschichte: Geplant sind eine nachträgliche Nettokreditaufnahme von 156 Milliarden Euro sowie ein Rettungsschirm von bis zu 600 Milliarden Euro. Letzterer umfasst einen Wirtschaftsstabilisierungsfond für Unternehmen in Höhe von 500 Milliarden Euro sowie Hilfen für Solo-Selbstständige, Kleingewerbe und Miniunternehmen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro. Das Arbeitsministerium lockert die Hartz-IV-Regeln und erwartet bis zu 1,2 Millionen zusätzliche Bezieher der Grundsicherung.
Der Kabinettsvorlage für den Nachtragshaushalt zufolge will die Bundesregierung Maßnahmen auf den Weg bringen, die zusätzliche Ausgaben von rund 122,8 Milliarden Euro umfassen. Zudem rechnet die Regierung offenbar mit Steuermindereinnahmen von 33,5 Milliarden Euro. In der Summe kommt sie auf neue Schulden von 156,3 Milliarden Euro. Die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse wird den Plänen zufolge um etwa 100 Milliarden Euro überschritten.
"Arbeitsplatzsicherung ist das Gebot der Stunde"
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, begrüßte im Dlf das "rasche Handeln" der Bundesregierung zur Sicherung der Beschäftigung und der Unternehmen angesichts der enormen wirtschaftlichen Herausforderung der Corona-Krise als "absolut richtig und notwendig". Insbesondere die Erleichterungen zum Kurzarbeitergeld, hob Hoffmann lobend hervor. Damit werde den Unternehmen geholfen, über die schwierigen Wochen zu kommen ohne Beschäftigte zu entlassen.
Der DGB-Chef forderte jedoch Nachbesserungen für die Arbeitnehmer. Diese erhielten nur 60 oder 67 Prozent als Lohnersatzleistungen, während die Arbeitgeber 100 Prozent der Sozialabgaben erstattet bekämen. Da 50 Prozent dieser Abgaben von den Arbeitnehmern getragen würden, sollten die Unternehmen diesen Anteil an die Beschäftigten weitergeben und damit das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Dadurch ließe sich vermeiden, dass Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Hier seien auch die Arbeitgeber in der Pflicht: "Krisenzeiten sind die Stunden einer funktionierenden Sozialpartnerschaft", so Hoffmann.