
In einer Pandemielage könne ein EU-Staat den Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsland dann untersagen, wenn dieses als Hochrisikogebiet eingestuft worden sei, entschied der EuGH in Luxemburg. Weiter hieß es, Einreisenden dürften auch Screening-Tests und eine Quarantäne vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Vorschriften müssten aber begründet, klar, präzise, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Auch müsse es eine Einspruchsmöglichkeit geben, betonte der Europäische Gerichtshof.
Diese Nachricht wurde am 05.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.