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Corona-Tests für Rückreisende
Klose (Grüne): "Ergebnis des Beschlusses ist richtig"

Rückreisende aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen. Ob damit eine rechtssichere Regelung geschaffen wurde, werde man erst wissen, wenn Gerichte darüber urteilten, sagte Kai Klose (Grüne) im Dlf. "Denn diese Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind so ja noch nie ausprobiert worden."

Kai Klose im Gespräch mit Stefan Heinlein |
Coronatest am Düsseldorfer Flughafen
Freiwillige Corona-Tests an Flughäfen in Deutschland für Rückkehrer, sollen ab kommender Woche verpflichtend sein (Ina Fassbender/AFP)
Noch am Wochenende hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechtliche Bedenken im Hinblick auf verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten. Dann am Montagabend (27.07.2020) die Entscheidung. Ab kommender Woche sollen Reisende, die aus Ländern wie der Türkei oder Israel zurückkehren, sich nach der Ankunft in Deutschland am Flughafen testen lassen müssen.
Ob ihn die Kehrtwende von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überrascht hat, darüber sprach der Deutschlandfunk mit dem hessischen Gesundheitsminister Kai Klose von den Grünen. Er und viele seiner Länderkolleginnen und Kollegen seien "weit überwiegender Zahl" der Meinung gewesen, dass es nur um freiwillige Tests gehen könne, da es dabei um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gehe. Bis Ende letzter Woche hätte auch Spahn laut Klose noch die Auffassung vertreten, dass es für verpflichtende Tests keine Rechtsgrundlage gebe. Es sei verabredet gewesen, dass das noch einmal geprüft werde. Nun sei alles recht zügig gegangen.
05.05.2020, Hessen, Wiesbaden: Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen, l), Sozialminister des Landes Hessen, gibt während der Plenarsitzung des hessischen Landtags seine Regierungserklärung neben Peter Beuth (CDU), Innenminister des Landes Hessen, ab. Foto: Arne Dedert/dpa | Verwendung weltweit
Der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) (dpa)
"Eigenverantworung für die Gemeinschaft mitbringen"
Angesichts der steigenden Infektionenzahlen, die von Reiserückkehrern aus Risikogebieten ausgegangen seien, bedurfte es nun "einer besonderen Handlung". "Ich bin sehr froh, dass wir uns dem Thema bundeseinheitlich widmen", so Klose im Dlf.
Auch wenn er den Beschluss mittrage: Ob man am Ende damit eine rechtssichere Regelung geschaffen habe, werde man in einem Rechtsstaat erst wissen, wenn Gerichte auch geurteilt hätten, "denn diese Regelung des Infektionsschutzgesetzes, auf die sich auch diese Anordnung stützen wird", sei so noch nie ausprobiert worden. Man werde erst in Zukunft sehen, ob die verpflichtenden Tests einer rechtlichen Prüfung standhielten.
"Am Ende hängen all diese Maßnahme, die wir durchführen auch davon ab, dass die Menschen mitziehen und eine Eigenverantworung für die Gemeinschaft mitbringen und dieser auch nachkommen."

33D-Modell des Coronavirus SARS-CoV2
Das Interview in voller Länge:
Stefan Heinlein: Hat Sie die Kehrtwende des Gesundheitsministers, Ihres Kollegen überrascht?
Kai Klose: Wir sind ja innerhalb der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder über das Thema seit letzter Woche im Gespräch mit Jens Spahn und wir waren in weit überwiegender Zahl auch der Meinung, dass es nur freiwillige Tests geben kann, weil es um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit geht und das ja schon etwas Erhebliches ist, und bis Ende letzter Woche war auch seitens des Bundesgesundheitsministers die Auffassung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, einen solchen Eingriff verpflichtend zu machen. Es war verabredet, dass das noch einmal geprüft wird, und das Bundesgesundheitsministerium ist dann offensichtlich gestern zu der Auffassung gelangt, dass es doch eine Rechtsgrundlage sieht, und hat dann auch die Entscheidung getroffen, dass ab nächster Woche eine solche verpflichtende Testung für Rückkehrer aus Risikogebieten angeordnet werden soll.
Heinlein: Also Jens Spahn hat Sie überrascht?
Klose: Sagen wir, es war eine zügige rechtliche Prüfung, an dessen Ende jetzt steht, dass die Tests verpflichtet sein sollen für Rückkehrer aus Risikogebieten, und jetzt sind wir alle in der Pflicht zu schauen, dass wir das zügig umsetzen.
Heinlein: Haben Sie eine Erklärung für diese überraschende Kehrtwende von Jens Spahn? Wurde der Bundesgesundheitsminister überrollt von der aktuellen Entwicklung? Hat man nicht damit gerechnet, dass die Infektionszahlen jetzt mit dieser Reisewelle so nach oben gehen?
Klose: Na ja. Wir haben ja seit Beginn der Corona-Pandemie es immer wieder mit extremen Dynamiken auch im Infektionsgeschehen zu tun und wir alle haben festgestellt, dass in den letzten Wochen zunehmend Einträge von Infektionen auch von Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten ausgehen. Das war auch eingangs der Feriensaison so nicht absehbar. Insofern war dann sichtbar, es bedarf noch mal einer besonderen Handlung. Wir müssen uns dieses Themas gesondert widmen. Deshalb haben wir auch schon überlegt, wie gehen wir mit den Reiserückkehrern und der Erfahrung um, dass wir zunehmend von ihnen ausgehende Infektionsgeschehen haben. Aber ich bin sehr froh, dass wir uns dem Thema bundeseinheitlich widmen, und zwar im Konzert aller Länder und des Bundes, weil es ja um die Einreise aus dem Ausland geht. Das ist vor allem auch eine Bundesangelegenheit. Und ich glaube, das ist wirklich ein Feld, bei dem niemand verstehen würde, wenn jedes Bundesland auch unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Rückkehrern treffen würde. Deshalb ist das, glaube ich, eine gute Entwicklung, die jetzt zustande gekommen ist.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Spahn (CDU): "Wir prüfen eine rechtliche Verpflichtung"
Im Zusammenhang mit der nach wie vor angespannten Pandemie-Lage hat Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) erklärt, dass seine Behörde auch eine rechtliche Verpflichtung zu Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Erwägung zieht.
Heinlein: Sie tragen den Beschluss mit, Herr Klose, wenn ich es richtig verstehe, trotz Ihrer Bedenken. Ist denn dieser Beschluss aus Ihrer Sicht juristisch wasserdicht? Es gab ja im Vorfeld, Sie haben es erwähnt, heftige Kritik, Einwände von Ihnen und auch von anderen Länderkollegen.
Klose: Ich trage diesen Beschluss mit. Wir sind in Einzelheiten auch immer noch weiter im Gespräch. Beispielsweise ist ja auch im Beschluss die Frage der Finanzierung noch zu regeln, weil es natürlich nur um eine solidarische gehen kann zwischen den Ländern und dem Bund. Aber das Ergebnis des Beschlusses ist schon richtig. Ob man am Ende eine rechtssichere Regelung jetzt geschaffen hat, das werden wir in einem Rechtsstaat möglicherweise erst dann wissen, wenn auch Gerichte geurteilt haben, denn diese Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, auf die sich ja jetzt dann auch diese Anordnung stützen wird, die sind so ja noch nie ausprobiert worden beziehungsweise sind auch erst mit den letzten Änderungen neu eingefügt worden. Von daher kann da im Moment niemand eine verlässliche Prognose abgeben. Der Bundesgesundheitsminister hat sich aber jetzt entschieden, den Weg der Bundesanordnung zu gehen. Man wird dann sehen, ob das auch einer rechtlichen Überprüfung standhält.
"Die Verpflichtungen dieser Tests gelten für die einzelne Person"
Heinlein: Machen wir es einmal ganz praktisch, Herr Klose. Wie können denn diese Pflichttests durchgeführt werden, wenn ein Tourist, der aus einem Risikogebiet, etwa der Türkei, zurückkehrt und sich dann am Flughafen weigert, sich ein Wattestäbchen in den Mund schieben zu lassen?
Klose: Die Verpflichtungen dieser Tests gelten für die einzelne Person, die zurückkehrt. Sie ist auch jetzt schon verpflichtet, alternativ 14 Tage sich in Quarantäne zu begeben. Das ist die Rechtslage in Hessen bei uns seit März, sich beim Gesundheitsamt zu melden, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkehre, und mich in 14tägige Quarantäne zu begeben. Das heißt, die Verpflichtung gilt für das Individuum.
Wer sich dem entzieht – der Test ist die Möglichkeit, diese Quarantäne zu beenden. Wer sich nicht testen lässt ist verpflichtet, die 14tägige Quarantäne anzutreten. Wer das dann auch nicht macht, der riskiert ein entsprechendes Bußgeldverfahren, aber das ist schon entsprechend auch strafbewehrt.
Die Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche spricht in ein Mikrofon, hinter ihr eine grüne Wand.
Schulz-Asche (Grüne): Genau hinauschen, wie diese rechtliche Regelung gestaltet wird
Gesundheitsminister Jens Spahn hat eine Testpflicht für Reiserückkehrer angekündigt. Kordula Schulz-Asche (Grüne) befürwortet eine verstärkte Testung. Allerdings müsste nun präzisiert werden, was "Risikogebiet" heiße. Zudem sollten Tests nicht nur an Flughäfen, sondern auch bei anderen Einreisen durchgeführt werden.

Heinlein: Wie schwierig wird das denn, dies zu kontrollieren? Diese Frage wird ja auch immer wieder gestellt, wer zurückkehrt aus einem Risikogebiet. An Flughäfen mag das ja noch möglich sein, aber wer mit dem Auto kommt, da wird es schon komplizierter.
Klose: Da haben Sie recht. Das ist jetzt für uns in Hessen, da wir jenseits des Flughafens nicht über Außengrenzen verfügen, ein nachgelagertes Problem. Aber es ist ein Problem, dem wir uns genauso stellen müssen. Da sind insbesondere die Länder gefragt, die Außengrenzen haben, und selbstverständlich der Bund, in dessen Verantwortung dann die Einreise aus dem Ausland ja vor allem fällt. Am Ende hängen all diese Maßnahmen, die wir jetzt durchführen, immer auch davon ab, dass die Menschen mitziehen, dass sie selbst eine Eigenverantwortung für sich und für die Gemeinschaft mitbringen und dieser auch nachkommen.
Wer sich dem partout entziehen will – wir leben glücklicherweise ja nicht in einem totalitären Staat -, der hat wahrscheinlich die Möglichkeit dazu, aber wir müssen da auch sehr appellieren an die Eigenverantwortung für sich, für die Gemeinschaft, für die eigene Familie, die man möglicherweise gefährdet, wenn man sich dann nicht in Quarantäne begibt oder alternativ den Test macht. Deshalb wird unser ganzer weiterer Weg durch die Pandemie auch immer davon abhängen, dass alle mitmachen, dass sie Abstandsregeln einhalten, dass sie Hygieneregeln einhalten, dass sie auch Masken tragen, und das übrigens am besten auch im Ausland genauso wie man sich jetzt auch in Deutschland daran gewöhnt hat.
Ein Rettungsassistent der Berufsfeuerwehr Halle wartet in einer Corona-Teststation für Urlaubsrückkehrer am Flughafen Leipzig/Halle. 
Arbeitsrecht und Corona-Pandemie - "Es gibt auch eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers"
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nicht jeden Urlaubsrückkehrer zu einem Test verpflichten, sagte Arbeitsrechtler Christoph Legerlotz im Dlf. Wer jedoch aus einem Risikogebiet zurückkehre, solle seinen Arbeitgeber informieren.
Klose: RKI prüft Risikogebiete täglich
Heinlein: Die Menschen kennen die Appelle aus Ihrem Mund, aber auch aus dem Mund von Jens Spahn, aber ist es denn konsequent, wenn jetzt Rückkehrer aus der Türkei kontrolliert werden, zu Tests verpflichtet werden, aber Touristen, die aus Österreich, vom Wolfgangsee zurückkehren, ganz einfach nach Deutschland kommen, ohne sich testen zu lassen? Da kann man doch nicht auf das Verständnis der Menschen hoffen.
Klose: Es ist so, dass das RKI ja die Risikogebiete täglich überprüft, und es gibt nun einmal Staaten, in denen das Infektionsgeschehen weiterhin deutlich höher ist als in Deutschland. Deshalb sind sie als Risikogebiete definiert. Man hat sich aber auch darauf verständigt, zu schauen, kann man möglicherweise auch regionale Ausbruchsgeschehen innerhalb von Staaten, die jetzt nicht insgesamt als Risikogebiet definiert sind, berücksichtigen in diesen Fragen. Dazu wird auch der Bund noch einmal in die Prüfung einsteigen, inwiefern es möglich ist, da genauer hinzuschauen. Aber auch da gilt: Wer aus einem solchen Gebiet zurückkommt, der kann sich ja in Zukunft dann auch, wenn die Verordnung auf dem Weg ist, testen lassen.
Heinlein: Er kann sich testen lassen, aber er muss sich nicht testen lassen, der Tourist aus dem Wolfgangsee.
Klose: Die Verpflichtung gilt für diejenigen aus Risikogebieten. Das gibt das Infektionsschutzgesetz her. Für Menschen, die nicht aus Risikogebieten zurückkehren, gibt es das Angebot …
Finanzierung des Tests ist "eine komplexe Fragestellung"
Heinlein: Aber der Wolfgangsee ist ein Risikogebiet.
Klose: Genau deshalb wird im Moment überlegt, auch seitens des RKI, wie es auch einzelne Hotspot-Regionen möglicherweise innerhalb von ansonsten unauffälligen Staatsgebieten dann in seine Prüfung einbezieht.
Heinlein: Reden wir noch über die Finanzierung. Sie haben an die Solidarität des Bundes appelliert. Aber warum soll die Allgemeinheit, der Steuerzahler für Tests zahlen, wenn Menschen eine Reisewarnung – und die gibt es ja für 140 Länder – ignorieren und bewusst in einen Corona-Hotspot reisen?
Klose: Das ist in der Tat eine komplexe Fragestellung, weil das auf der einen Seite natürlich Teil der Eigenverantwortung ist, und ich auch verstehen kann, dass man sagt, wer dort hinreist, der soll dann die Folgekosten auch zumindest zu einem Teil selbst tragen. Auf der anderen Seite besteht unser gemeinschaftliches Interesse daran, möglichst keine neuen Infektionsherde im Lande zu haben. Das heißt, wir haben ein Interesse daran, dass diese Menschen, die von dort zurückkommen, getestet werden, und die Kostenfreiheit dieser Tests senkt nun einmal die Schwelle.
Es ist allerdings auch so, dass ja ausdrücklich aufgenommen wurde in den Beschluss und im Moment auch diskutiert wird zwischen den Chefs der Staatskanzleien beispielsweise, inwiefern Perspektivisch eine Beteiligung der Reisenden möglich ist an diesen Fragen. Aber da wir erst mal gesagt haben, wir müssen jetzt zügig überhaupt die Tests an den Start kriegen, wird zunächst der Bund für die Laborkosten beziehungsweise die Kassen für die Laborkosten und die Länder für die Infrastrukturkosten aufkommen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.