Die Bundesregierung stellt heute in Berlin ihre Corona-Tracing-App vor. Viel zu spät, kritisierte der FDP-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzender des Bundestagsauschusses Digitale Agenda, Manuel Höferlin, im Deutschlandfunk.
Forderung nach Digitalministerium
Die Entwicklung der App habe zu lange gedauert, weil sich die Bundesregierung nicht auf eine Richtung festlegen konnte, sagte Höferlin. Das zeige, dass in Deutschland das schon lange geforderte Digitalministerium dringend notwendig sei.
App sei ein "digitales Helferlein"
Die Corona-Tracing-App "ist aber besser als alles, was wir bisher hatten", unterstrich der FDP-Politiker. Denn: Bis jetzt habe die Kontaktverfolgung quasi im "Kopf" stattgefunden. Mit dem "digitalen Helferlein", wie Höferlin die App bezeichnete, habe man nun einen Status, ob man möglicherweise mit Corona-infizierten Personen längere Zeit zusammen gewesen sei.
Kontaktverfolgung auch an schwierigen Orten möglich
Die App biete vielen Menschen die Chance, Kontaktverfolgung möglich zu machen, wo sie bisher schwierig gewesen sei. Als Beispiel nannte der FDP-Politiker die U-Bahn. Auch dort, wo es keine Listen wie in Restaurants gäbe, sei die App von Vorteil. Sie als Zugangsvoraussetzung zu Gaststätten oder Kinos zu deklarieren, davon hält der Digitalexperte aber nichts. Es könne nicht kontrolliert werden, ob sie benutzt werde.
Das Interview im Wortlaut:
Heinlein: Die Chancen der Digitalisierung voll nutzen, in Freiheit und Sicherheit leben – so steht es, Herr Höferlin, ganz vorne auf Ihrer persönlichen Homepage. Ermöglicht die Corona-App die Erfüllung dieser beiden Anliegen in Zeiten der Pandemie?
Höferlin: Ja. Zumindest ist die Corona-App, da sie jetzt endlich da ist, ein Hilfsmittel, ein Tool, mit dem man ein Stück weit die Corona-Zeit begleiten kann. Es ist natürlich – und das muss man auch wirklich sagen – nur ein Hilfsmittel, ein elektronisches Tool. Was dahinter nachher passieren muss, ist rein analog, nämlich es muss auch getestet werden. Man muss selbst aktiv werden. Es ist nur ein Hinweis-Tool. Das heißt, wie so oft bei den digitalen Helferlein: Es sind digitale Helferlein, aber auch nicht mehr.
"Corona-App-Gesetz ist schlichtweg unnötig"
Heinlein: Welche Rolle kann denn dieses digitale Helferlein bei der Bekämpfung der Pandemie übernehmen?
Höferlin: Sie haben es ja im Beitrag auch gesagt. Das Tool übernimmt die Kontaktverfolgung. Man erfährt, ist man mit anderen, die auch dieses Programm natürlich benutzt haben, zusammen gewesen. Das heißt, man hat einen Status, ob man möglicherweise mit Corona-infizierten Personen längere Zeit zusammen war, und kriegt dafür einen weiteren Hinweis, sage ich mal, ob man einen Test machen sollte oder nicht. Das ist übrigens auch eine Sache, auf die es jetzt wirklich ankommt. Wenn Personen mit ihrer Corona-App ein rotes Signal kriegen und eine Warnung kriegen, dann bin ich mal sehr gespannt, ob auch ausreichend Tests zur Verfügung stehen und die dann auch gemacht werden. Weil es hilft natürlich nichts, wenn Menschen einen Hinweis bekommen, aber nichts machen können oder keinen Test bekommen. Da werden die Leute zurecht Erwartungshaltungen haben. Und ob man dann Corona-infiziert ist oder nicht, das entscheidet dann eh der Test und nicht die App.
Heinlein: Machen wir es einmal ganz praktisch, Herr Höferlin. Bislang müssen sich ja Gäste von Restaurants oder Gaststätten mit Namen und Telefonnummer, manchmal sogar mit Unterschrift in Listen ganz analog eintragen. Kann man jetzt darauf verzichten, oder ist das digitale Helferlein, wie Sie es so schön formuliert haben, nur eine Ergänzung zur analogen Liste?
Höferlin: Das ist eine Ergänzung. Das wird es nicht ersetzen und soll es ja auch nicht ersetzen. Ich glaube, es wird vor allen Dingen dort ein Helferlein sein, wenn wir bei den Namen bleiben wollen, wo wir keine Listen haben können. Zum Beispiel Sie fahren in größeren Städten mit der U-Bahn oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dann werden Sie möglicherweise länger neben Personen stehen, die Sie weder kennen, noch deren Name oder Adresse Sie haben. Das heißt, Sie kommen mit Menschen in Kontakt, je mehr wir uns wieder der Normalität nähern. Da können Sie keine Kontaktverfolgung machen. Und das ist ja das Problem auch dann der Gesundheitsämter, Kontaktverfolgungen nachzuvollziehen, und genau da kann es helfen, dort wo man nicht weiß, mit welchen Menschen man zusammengekommen ist. Ich glaube, es geht nicht – und das ist auch gar nicht vorgesehen; ich halte es übrigens auch datenschutzrechtlich für nicht durchführbar -, die App als Zugangsvoraussetzung zu deklarieren zu zum Beispiel Restaurants, Kinobesuchen oder zu sonst irgendetwas, weil dafür fehlt die Einwilligung, dafür fehlt auch die Rechtsgrundlage, und das ist ja auch der Grund, warum ich zum Beispiel sage, dass ein Corona-App-Gesetz, wie Grüne und Linke es vorschlagen, schlichtweg unnötig ist.
"Es hat zu lange gedauert"
Heinlein: Über das Gesetz können wir gleich noch reden. Ich habe aber noch die Frage, ob die App bei konsequenter Anwendung und Verbreitung – und das ist ja das Anliegen der Bundesregierung – die Chance bietet für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen?
Höferlin: Sie begleiten das einfach. Ich glaube, eine Wenn-Dann-Abhängigkeit würde ich da jetzt nicht setzen. Sie ist die Möglichkeit, wenn sie oft genug runtergeladen wird, dass sie vielen Menschen die Möglichkeit gibt, dort, wo man es bisher nicht machen konnte, Kontaktverfolgungen aufzubauen. Und wenn wir in Zukunft Hotspots haben, wo wir als Freie Demokraten sagen, eine zentrale epidemische Notlage in ganz Deutschland liegt ja eigentlich nicht mehr vor, sondern wir haben es hauptsächlich jetzt mit Hotspots zu tun, mit Ausbrüchen, die regional beschränkt sind, die man schnell nachverfolgen muss, da kann das tatsächlich helfen. Allerdings ich habe heute Morgen versucht, die Corona-App runterzuladen, habe auch ein Weilchen suchen müssen, weil sie ist nicht so leicht zu finden im App Store. Die Bundesregierung hat leider in der Vermarktung, finde ich, ein paar Nachlässigkeiten begangen. Ich hoffe, das wird alles noch etwas korrigiert, weil die Menschen müssen schon die Corona-App finden, wenn Sie sie runterladen und installieren wollen. Ich habe erst mal zahllose andere Corona-Apps angezeigt bekommen. Das ist natürlich nicht besonders hilfreich.
Heinlein: Sie waren sehr neugierig – liegt auch vielleicht daran, Herr Höferlin, dass Sie selber IT-Unternehmer sind. Sie kennen das Geschäft. Wie bewerten Sie denn die Leistung der Entwickler der Corona-App?
Höferlin: Es hat zu lange gedauert. Das kann man, glaube ich, auf jeden Fall feststellen. Das liegt allerdings weniger an den Entwicklern, die dahinter stehen, sondern daran, dass die Bundesregierung relativ lange gebraucht hat, sich für eine Richtung festzulegen. Es war richtig, am Ende auf die sogenannte dezentrale Lösung zu schwenken. Allerdings ist wertvolle Zeit verloren gegangen. Das Projektmanagement der Bundesregierung ist bei vielen Digitalprojekten in der Vergangenheit nicht so gut gewesen und das hat sich jetzt wieder gezeigt. Ich fordere ja schon länger ein Digitalministerium, dass das besser koordiniert wird. Ich glaube, das hat auch wieder gezeigt, es wäre nötig.
"Sicherheitsbedenken muss man laufend ausräumen"
Am Ende, muss man sagen, ist die App gut gelungen. Das liegt auch wohl an den beiden großen Firmen, die in der Öffentlichkeit waren, die das programmiert haben. Ich gehe fest davon aus, dass diese App auch noch im Detail, in technischen Details nachjustiert wird, wie das immer so ist, wenn man Apps an den Markt bringt. Das ist, glaube ich, richtig und wichtig. Und auch bei den ganzen Sicherheitsbedenken, die es gibt, die geprüft werden, die muss man laufend ausräumen, weil es natürlich immer in solchen IT-Projekten auch mal Sicherheitsfragen geben kann über die Zeit. Entscheidend ist weniger, dass keine auftauchen, weil das passiert immer wieder mal, sondern dass sie möglichst schnell geschlossen werden, sollten irgendwelche Fragen auftauchen. Das ist, glaube ich, bei jedem Software-Produkt so. Das kennen wir auch aus unserem privaten und beruflichen Leben.
Heinlein: Alles viel zu langsam, so haben Sie am Anfang Ihrer Antwort gerade gesagt, sei die Entwicklung der Corona-App vonstattengegangen. Dennoch: Bei einer solchen sensiblen, bei einer solchen wichtigen App, muss dann nicht der Grundsatz gelten, Gründlichkeit vor Schnelligkeit?
Höferlin: Ja, das schließt sich vielleicht nicht aus, sondern die Frage ist, wie geht man an solche Projekte heran. Wenn man am Anfang festlegt, man erfasst einfach keine Daten, das ist bei der App im Prinzip der Fall. Man arbeitet nur mit Pseudonymen und erfasst keine persönlichen Daten. Dann kann man sehr schnell die App bauen, wenn man die Technologie dazu hat. Sie haben ja auch darüber berichtet. Diese Bluetooth-Technologie, die eigentlich gar nicht dafür da ist, Abstände zu messen, muss sich jetzt auch auf Dauer erst mal bewähren. Es sieht gut aus, aber richtig wissen, ob das funktioniert, werden wir wahrscheinlich erst in ein paar Wochen. Es gibt ja Grenzbereiche, wenn eine Scheibe dazwischen ist, eine Folie. Irgendwann stößt natürlich Technik auch an Grenzen. Aber es ist besser als alles, was wir bisher hatten, weil bisher ist die Kontaktverfolgung aus dem Kopf der Menschen gelaufen, die dann vom Gesundheitsamt gefragt wurden, wen haben Sie in den letzten zwei Wochen getroffen, und das, kann man sich vorstellen, ist unendlich schwieriger. Aber ja, man muss natürlich gründlich arbeiten. Das geht trotzdem schneller. Andere Länder haben das ja gezeigt, dass es auch schneller geht. Von daher liegt es eigentlich mehr am schlechten Projektmanagement der Bundesregierung denn am Projekt der Entwickler.
"Weniger Urvertrauen in die Regierung als Urvertrauen in das Recht"
Heinlein: Reden wir noch über das Thema Gesetz. Die Forderung von Linken und Grünen. Sie haben es selber, Herr Höferlin, angesprochen. Warum haben Sie als Oppositionspartei dieses Urvertrauen in die Bundesregierung? Warum braucht es kein Gesetz für diese Corona-App, um Missbrauch zu verhindern?
Höferlin: Ich habe weniger Urvertrauen in die Regierung als Urvertrauen in das Recht. Die Datenschutz-Grundverordnung legt ziemlich gut fest, wie die Nutzung von Daten funktioniert, und in dem Fall gibt es keine Möglichkeit – da ist keine Rechtsgrundlage -, dass eine App als Zugangsvoraussetzung für irgendwas genutzt wird. Es ist übrigens auch technisch unsinnig, weil Sie können innerhalb der App jederzeit die Kontaktverfolgung an- oder ausschalten. Das heißt, auch ein Restaurantbesitzer hätte überhaupt nichts davon, eine App als Zugangsbeschränkung zu verwenden, weil er hat überhaupt keinen Einblick darin, ob die Person, die da jetzt reinkommt, nicht den ganzen Tag die Kontaktverfolgung aus hat und die App quasi nur startet in dem Moment, wo er das Restaurant betrifft. Das heißt, es hat auch überhaupt keinen praktischen Mehrwert zu kontrollieren, ob jemand eine App hat. Es ist wirklich nur etwas für einen selbst. Jeder selbst, der es installiert, der hat vielleicht davon einen Nutzen, aber ganz sicher nicht Dritte.
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