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Coronakrise
Aktuelle Übersicht über die Beherbergungsverbote in den Bundesländern

Die Vielzahl an Beherbergungsregeln in den 16 Bundesländern konnte auch der Bund-Länder-Gipfel nicht vereinheitlichen. Eine Übersicht der aktuellen Regeln, zusammengestellt von dpa.

    Leere Strandkoerbe auf Rügen.
    Begehrtes Urlaubsziel: Insel Rügen (imago / fossiphoto)
    BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Weitere Beherbergungsverbote sind am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Zuvor hatten Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten in Pensionen und Hotels nur dann übernachten dürfen, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorgelegen hat.
    BAYERN: Es gibt kein Einreiseverbot, und ab Samstag (17.10.) wird auch das Beherbergungsverbot ausgesetzt. Die Staatsregierung hatte heute mitgeteilt, dass sie auf eine Verlängerung der Vorschrift verzichtet. Bisher veröffentlichte das bayerische Gesundheitsministerium regelmäßig eine Liste der Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt.
    BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.
    BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen sind nicht erlaubt - außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.
    BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.
    HAMBURG: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
    HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.
    MECKLENBURG-VORPOMMERN: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise ins Bundesland vorgenommen worden sein. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
    NIEDERSACHSEN: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Zuvor galt ein Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Risikogebieten. Dies wurde jedoch am Donnerstag vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
    NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.
    RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz war ursprünglich geplant, dass zum 13. Oktober ein Beherbergungsverbot kommt, doch das wurde dann gestoppt. Insofern gibt es derzeit keine Einschränkungen.
    SAARLAND: Im Saarland gab es seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten, es sei denn sie konnten einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als zwei Tage ist. Nun nicht mehr, Ministerpräsident Hans hat am Mittwochabend gesagt, davon ab sofort Abstand zu nehmen.
    SACHSEN: Wer aus einem Risikogebiet kommt, musste sich bislang testen lassen. Ab Samstag soll die Beschränkung nicht mehr gelten.
    SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.
    SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für gewerbliche Betriebe. Es bestehen allerdings eingeschränkte Beherbergungsmöglichkeiten. Hier besteht die Möglichkeit des Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Für Geschäftsreisende, private Besuche und Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht.
    THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.
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