Die Zahl der Corona-Neuinfektionen bleibt hoch in Deutschland. Zugleich wächst die Sorge vor der Virusmutation B.1.1.7, die als sehr viel ansteckender gilt. Vor diesem Hintergrund haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer am 19. Januar beschlossen, die ursprünglich bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die dann bis zum 31. Januar 2021 verlängert wurden bis zum 14. Februar auszuweiten. Zudem gab es Verschärfungen und Veränderungen in einigen Bereichen.
In den meisten Bundesländern werden die neuen Lockdown-Verordnungen ab dem 25. Januar in Kraft treten, so in Baden-Württemberg (spätestens, eventuell früher), Bremen (ab dem 1. Februar mit erweiterter Maskenpflicht), voraussichtlich in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Thüringen plant mit dem 26. Januar. In Bayern wird am 27. Januar erst über das Inkrafttreten beraten. Die anderen Bundesländer setzen die Verordnungen bereits früher um: Hamburg ab dem 22. Januar, Brandenburg und Hessen ab dem 23. Januar und Berlin ab dem 24. Januar.
Welche neuen Maßnahmen gelten bis zum 14. Februar?
Medizinische Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften gilt nun die Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken. Selbstgenähte Alltagsmasken sind nun nicht mehr zulässig, da sie keiner Normierung in Hinblick auf ihre Schutzwirkung unterliegen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken sowie Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95.
Private Treffen: Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Zwei Paare dürfen sich also nicht mehr zum Essen verabreden und zwei Kinder nicht ein weiteres Kind zuhause besuchen.
Ausnahmeregelungen in einzelnen Bundesländern zu privaten Treffen:
Berlin schafft bei der Umsetzung der Corona-Kontaktbeschränkungen eine Sonderregel für die Kinder von Alleinerziehenden. Diese fallen nicht unter die Obergrenze für private Zusammenkünfte. Treffen sind künftig nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt, dürfen also noch dazukommen. Die Regel zu den Kindern alleinerziehender Menschen stellt eine berlinspezifische Ergänzung dar.
Berlin schafft bei der Umsetzung der Corona-Kontaktbeschränkungen eine Sonderregel für die Kinder von Alleinerziehenden. Diese fallen nicht unter die Obergrenze für private Zusammenkünfte. Treffen sind künftig nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt, dürfen also noch dazukommen. Die Regel zu den Kindern alleinerziehender Menschen stellt eine berlinspezifische Ergänzung dar.
Bewegungsfreiheit: In Corona-Hotspots soll es Beschränkungen der Bewegungsfreiheit geben. In Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometern um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
In Deutschland gibt es einen eingeschränkten Bewegungsradius bereits in Sachsen, wo die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen drei Monaten stark angestiegen war. Hier dürfen sich die Bürger nur maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, etwa um Sport zu treiben oder einzukaufen.
Ausnahmeregelungen einzelner Bundesländer zur Bewegungsfreiheit:
Im Saarland fallen die Bewegungsbeschränkungen in Hotspots weniger restriktiv als in anderen Bundesländern aus: Die 15-Kilometer-Grenze soll explizit nur für tagestouristische Ausflüge gelten. Private Besuche können dadurch noch möglich sein.
Im Saarland fallen die Bewegungsbeschränkungen in Hotspots weniger restriktiv als in anderen Bundesländern aus: Die 15-Kilometer-Grenze soll explizit nur für tagestouristische Ausflüge gelten. Private Besuche können dadurch noch möglich sein.
Schulen und Kitas: Mit Blick auf die Schulen heißt es, die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen müssten verlängert werden. Schulen und Kindertagesstätten sollen also bis mindestens zum 14. Februar weitestgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Aber die Regelungen in den Bundesländern dürften unterschiedlich sein.
Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule / der Kindergarten oder die Klasse / Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Arbeitsleben: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet werden, überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten aus dem Homeoffice zu ermöglichen, wenn die Tätigkeiten es zulassen. Diese Anordnung wird bis zum 15. März befristet sein.
Dort, wo die Präsenzarbeit notwendig ist, muss der COVID19-Arbeitsschutzstandard erfüllt werden. Das heißt, dass die Belegung der Räume reduziert werden soll. Wenn die empfohlenen Abstände am Arbeitsplatz nicht eingehalten werden können, müssen medizinische Masken getragen werden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Betriebskantinen bleiben geschlossen, wo immer es möglich ist. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
Außerdem werden die Unternehmen im Beschluss aufgefordert, durch flexible Arbeitszeiten zu versuchen, das Fahrgastaufkommen im ÖPNV zu Arbeitsbeginn und -ende zu entzerren.
Gastronomie und Einzelhandel: Hotels, Gaststätten und der Einzelhandel, der nicht Waren des täglichen Bedarfs anbietet, bleiben weiter geschlossen oder dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen anbieten.
"Die geschlossenen Handelsunternehmen brauchen jetzt klare Aussagen, unter welchen Bedingungen sie wann ihren Betrieb wieder aufnehmen können", sagte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands HDE, Stefan Genth. Außerdem brauche es Nachbesserungen bei Hilfen: "Es zeichnet sich eine Pleitewelle ab, wie wir sie noch nicht erlebt haben."
Überbrückungshilfe III des Bundes: Der Bund kündigt an, seine Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten zu verbessern. Das soll beinhalten, dass die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden sollen.
Die "Überbrückungshilfe III des Bundes" sieht vor, im Einzelhandel beispielsweise die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten zu berücksichtigen. Die Abschlagszahlungen sollen deutlich angehoben und direkt vom Bund vorgenommen werden. Die regulären Auszahlungen werden von den Ländern bewerkstelligt. Die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen im Februar erfolgen. Die Auszahlungen durch die Länder sollen im März erfolgen.
Einreise aus Risikogebieten: Die Bestimmungen für Einreisende aus Risikogebieten gelten im Einzelnen weiterhin: Für Einreisende aus Risikogebieten nach Deutschland besteht grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann. Zusätzlich gibt es eine Testpflicht bei Einreise (Zwei-Test-Strategie).
Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, kontrolliert die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt.
Für Grenzpendler gilt: Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Bei Reisen in und aus Mutationsgebieten ist die Testung obligatorisch.
Neben Test- und Quarantäneverpflichtungen besteht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten.
Wie geht es mit den Impfungen weiter?
Nachdem die Impfungen in Deutschland ihren Lauf genommen haben und beispielsweise fast 50 Prozent aller Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern geimpft wurden, kam es sehr kurzfristig zu Unterbrechung und Verzögerung der Lieferungen bereits zugesagter Impfdosen. Grund dafür seien Umbauten am Werk in Puurs von Pfizer und Biontech, wo der Impfstoff hergestellt wird. Nach Angaben der Unternehmen sollen die Umbauten die Herstellungskapazitäten ab Mitte Februar erhöhen.
Mittlerweile wurde zugesagt, die bereits eingeplanten und angekündigte Mengen für das erste Quartal trotz Umbauten zu liefern.
Zudem setzt die Bundesregierung darauf, dass bald Pfizer/Biontech, Moderna und AstaZeneca zugelassenen Impfstoff anbieten können.
Gestiegen ist die Bereitschaft zur Impfung, wie aus einer Umfrage von infratest dimap für den ARD-Deutschlandtrend hervorgeht.
Wegen der Beschaffung des Corona-Impfstoffs der Firma Biontech war Gesundheitsminister Spahn zuletzt in die Kritik geraten, auch beim Koalitionspartner SPD. Es gibt Vorwürfe, es sei nicht genügend Impfstoff bestellt worden.
Quellen: pto, tei, dpa, rtr, AFP