Coronavirus
Welche Rechte haben Verbraucher und Arbeitnehmer?

Darf man Dienstreisen in vom Coronavirus gefährdete Regionen ablehnen? Welche Kosten entstehen bei einer Quarantäne im Hotel während einer Urlaubsreise und welche Möglichkeiten haben berufstätige Eltern, wenn Kitas und Schulen wegen des Coronavirus schließen? Antworten gibt es hier.

    Arbeitsplatz: Rechner und Tastatur mit Atemschutzmaske, Symbolfoto
    Arbeitsplatz: Rechner und Tastatur mit Mundschutz (imago images / Sabine Gudath)
    Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen. Die Besorgnis wächst, jeder will eine Ansteckung vermeiden, denn eine Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 endet nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts häufiger tödlich als die Grippe. Die genaue Sterberate werde man aber erst nach dem Ende der Epidemie sehen, sagte RKI-Präsident Wieler in Berlin. Wie sollte man sich also verhalten, wie steht es um die Rechte?
    Darf man Karten für Großveranstaltungen zurückgeben?
    Das Geld für Tickets bekommt man nur zurück, wenn die Veranstaltung offiziell abgesagt wurde, erklärte Mathias Hufländer von der Verbraucherzentrale Bremen im Dlf. Wenn die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben wird, sollte aus Sicht der Verbraucherschützer auch ein Recht auf Erstattung des Geldes bestehen.
    Entscheidet man selbst, die Großveranstaltung zu meiden und möchte die Tickets zurückgeben, ist man auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Ein Recht auf Erstattung hat man dann nicht.
    Gesundheitsminister Jens Spahn hatte am Sonntag (08.03.2020) empfohlen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern vorerst abzusagen. Davon wären auch Fußballspiele betroffen. Bislang hatten Ligaverbände und Vereine auf die Zuständigkeit der Behörden verwiesen und Absagen oder Spiele vor leeren Rängen bislang vermieden.
    Coronavirus
    Coronavirus (imago / Science Photo Library)

    Kann man von einer bereits gebuchten Reise zurücktreten?

    Solange keine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für die entsprechende Region vorliegt, kann man von einer Reise nicht einfach zurücktreten. Wenn man die Reise storniert, kann der Veranstalter eine Entschädigung - oder je nach Vertrag - die gesamten Kosten der Reise verlangen. Sagt der Reiseveranstalter selber ab, müssen die Kosten erstattet werden.
    Die Deutsche Bahn hat wegen des Coronavirus eine Kulanzregelung getroffen. So bekommen Fahrgäste, wenn sie auf ihre Fahrt verzichten möchten oder müssen, weil sie zum Beispiel in die nun von Corona besonders betroffenen Gebiete in Italien fahren wollten, ihr Geld in voller Höhe zurück, so Deutsche-Bahn-Sprecher Achim Stauß im Dlf . "Das gleiche gilt auch, wenn eine Messe wie jetzt die ITB in Berlin abgesagt wird oder eine Veranstaltung, deswegen der Grund für die Reise entfällt oder zum Beispiel das gebuchte Hotel am Zielort unter Quarantäne steht. Dann gibt es ohne Gebühren Geld zurück."
    Wie gefährlich ist das neue Coronavirus?
    Die Zahl der Infizierten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 steigt trotz Gegenmaßnahmen vieler Regierungen weiter – auch in Deutschland. Die Weltgesundheitsorganisation hat Ende Januar den "internationalen Gesundheitsnotstand" ausgerufen.

    Wer trägt die Kosten einer Quarantäne im Urlaub?

    Übersteigt der Zeitraum der Quarantäne die Urlaubsreise nicht, sind die Kosten gedeckt. Danach ist es möglich, dass Verbraucher und Reiseveranstalter die Kosten untereinander aufteilen müssen. Etwa für einen späteren Rückflug - da müssen Verbraucher unter Umständen dann 50 Prozent der Kosten selber aufbringen.

    Wie sollte man sich auf eine Quarantäne zu Hause vorbereiten?

    Es gibt einen Ratgeber für Notfallvorsorge vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dort findet man eine persönliche Checkliste. Auf jeden Fall sollte man Nahrungsmittel für mindestens zehn Tage zu Hause haben.
    Kann man aus Angst vor Ansteckung zu Hause bleiben?
    Arbeitnehmer haben eine Arbeitspflicht. Angst vor einer Ansteckung ist kein Grund zu Hause zu bleiben, erklärte die Arbeitsrechtlerin Kathrin Bürger im Dlf.

    Wird der Lohn weitergezahlt, wenn man unter Quarantäne gestellt wird?

    Sollte man durch eine Behörde unter Quarantäne gestellt werden, weil man zum Beispiel in Kontakt mit einem Infizierten stand, dann greife in Deutschland das Infektionsschutzgesetz, erklärte der Jurist Axel Schmid im Dlf: "Dann erhalte ich ganz ähnlich wie sonst im Krankheitsfall eine Entgeltfortzahlung - von bis zu sechs Wochen." Danach werden Entschädigungsleistungen gezahlt, die sich am Krankengeld orientieren.
    Finanzielle Situation bei Quarantäne
    Wenn ein Arbeitnehmer unter Quarantäne gestellt wird, dann ist dieser finanziell in etwa so wie bei einer normalen Erkankung gestellt, erklärte der Jurist Axel Schmid im Dlf.

    Dürfen berufstätige Eltern zu Hause bleiben, wenn Kitas und Schulen schließen?

    Eltern dürfen nur zu Hause bleiben, wenn ihre Kinder tatsächlich krank sind. Wenn die Kinder nur betreut werden müssen, dann haben sie keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sie dafür von der Arbeit freistellt. Es müssen dann Regelungen wie zum Beispiel Homeoffice gefunden werden.

    Wer ist für die Schließung von Schulen zuständig?

    Bundesweit sind die jeweiligen Gesundheitsämter in den Ländern für eine Schulschließung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus zuständig. "Das heißt, dass die Gesundheitsämter bewerten, ob eine Gefährdung so hoch ist, dass eine Schule geschlossen wird", erklärte Stefanie Hubig im Dlf . Sie ist Präsidentin der Kultusminister Konferenz und Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz.
    Aufgrund des Bildungsföderalismus gebe es keine länderübergreifenden Regelungen in diesem Bereich, so Hubig. Die Ministerin betonte aber, dass momentan regelmäßige Absprachen stattfinden. "Weil wir wollen, dass die Schulen möglichst einheitlich, möglichst gut und möglichst schnell und intensiv informiert werden."
    Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger hält Schulschließungen wegen der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 für überzogen. "Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das ein Maßnahmen-Overkill," sagte er im Dlf. Sinnvoller sei es, Hygienemaßnahmen in den Unterricht einzubeziehen und dabei einheitlich vorzugehen.

    Müssen sich Angestellte auf das Virus testen lassen?

    Das ist ein Grenzfall, da das in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingreift. Es könnte aber in Einzelfällen sinnvoll sein, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen, erklärt Juristin Kathrin Bürger im Dlf.

    Wozu sind Arbeitgeber verpflichtet?

    Arbeitgeber haben gegenüber den Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Wie die genau aussieht, hängt jedoch vom Tätigkeitsbereich ab. (Bei Ärzten und Pflegepersonal stehen andere Dinge im Vordergrund als bei Menschen, die im Büro arbeiten.)
    Die Pflichten des Arbeitgebers bestehen vor allem darin, über das Virus und die Krankheit zu informieren, über Hygiene aufzuklären und unter Umständen Dienstreisen abzusagen.
    Eine Person hält eine große blaue Flasche Desinfektionsmittel in den Händen und kippt die Flüssigkeit in die rechte Hand. 
    "Grundsätzlich reicht das Händewaschen"
    Zum Schutz vor Viren reiche in der Regel das gründliche Händewaschen, sagte Jürgen Gebel vom Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit im Dlf. Hände-Desinfektion eigne sich für unterwegs. Doch nicht alle Desinfektionsmittel seien gleichsam wirksam.

    Was ist, wenn man trotzdem auf Dienstreise geschickt wird?

    Wenn das für das Unternehmen sehr wichtig ist, muss abgewogen werden. Liegt allerdings eine offizielle Reisewarnung vor, darf der Arbeitnehmer die Reise auch verweigern.

    Bekommt man Gehalt, wenn das Unternehmen schließen muss?

    Entscheidet eine Unternehmerin oder ein Unternehmer selbst, ihr/sein Unternehmen zu schließen, dann muss sie/er die Gehälter ihrer/seiner Angestellten weiter bezahlen.
    Handelt es sich um eine staatlich verordnete Maßnahme, muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Dann muss geprüft werden, ob der Staat oder die Krankenkassen Teile der Gehälter übernehmen. Das ist abhängig davon, aus welchem Grund der Betrieb geschlossen wurde.
    Eine mäßig besuchte Halle im Flughafen Hamburg.
    Ein Weckruf für die deutsche Wirtschaft und PolitikDie wahre Verletzbarkeit der Welt stecke nicht in der Wirtschaft, sondern in der mangelnden internationalen Zusammenarbeit, um früher auf Epidemien reagieren zu können, kommentiert Lea Deubner.