Huber sagte im Deutschlandfunk, wer in der Bundesrepublik straffällig geworden sei, habe sein Gastrecht verwirkt. Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung den Eindruck erwecke, es gebe keinerlei Gesprächskanäle nach Afghanistan und Syrien. Kontakte der Entwicklungshilfe müssten dafür genutzt werden, um auch über Abschiebungen zu sprechen, meinte Huber. Er warb dafür, die Entwicklungshilfe zu kürzen, wenn Länder eine Mitarbeit bei Rückführungen ablehnten. Der CSU-Politiker hält - anders als andere - Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan auch rechtlich für möglich. Er verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach in Syrien für Zivilisten keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr bestehe.
Bundeskanzler Scholz hatte sich bereits im Juni dafür ausgesprochen, Schwerkriminelle und Gefährder nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Innenministerin Faeser führt entsprechende Verhandlungen.
Diese Nachricht wurde am 08.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.