Die Unterschiede zwischen alten und neuen Reaktoren sind erheblich, sagt Heinz Smital von Greenpeace. So müssten viele Sicherheitssysteme vierfach vorhanden sein. In alten AKW liefen die Kabel dieser vier Sicherheitssysteme jedoch in einem Kabelkanal, könnten bei einem Brand also alle auf einmal ausfallen:
"Man hat hier gar nicht die Räume, Sicherheitssysteme, die mehrfach vorhanden sein sollen, aber dann durch einen gemeinsamen Kabelkanal laufen, räumlich so weit zu trennen, wie es nach heutigem Design notwendig wäre. Das lässt sich bei alten Anlagen gar nicht nachbessern."
Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die Meiler – alt und neu - nachgerüstet werden. Dafür will das Kabinett ein spezielles Sicherheitsgesetz verabschieden. In ihm, so die Sprecherin von Umweltminister Norbert Röttgen, soll jedoch lediglich die "Sicherheits-Philosophie" festgeschrieben werden. Welche konkreten Maßnahmen die AKW sicherer machen sollen, das wird in einer Liste stehen, die Beamte aus Bund und Ländern gerade ausgehandelt haben, sagt Umweltminister Norbert Röttgen:
"Wir gehen davon aus, dass die zusätzlichen Nachrüstmaßnahmen, die zu treffen sind, jetzt schon absehbar, jetzt schon erkennbar, bis zu 500, 600 Millionen Euro pro Kernkraftwerk ausmachen."
Welche Sicherheitsmaßnahmen diese Liste vorsieht, wollte Röttgens Sprecherin nicht sagen – nur soviel: Die Liste wird festlegen, welche Maßnahmen kurzfristig, mittelfristig und langfristig umgesetzt werden sollen.
Zu den langfristigen Maßnahmen zählte etwa die Absicherung gegen Flugzeugabstürze, sagte Röttgens Sprecherin. Planung, Genehmigung und Bau dauerten Jahre. Eine solche Nachrüstung mache bei alten Meilern, die ja trotz Laufzeitverlängerung in acht, neun Jahren vom Netz müssen, keinen Sinn mehr. Was bedeutet das für die sicherheitstechnische Nachrüstung der sieben alten Meiler? Wolfgang Renneberg, ehemaliger Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium:
"Es wird nicht viel passieren. Die alten Anlagen werden nicht mehr in wesentlichen Punkten nachgerüstet, sie werden bei weitem nicht den Stand erreichen, den die neueren Anlagen haben und sie werden erst recht nicht den Stand von Wissenschaft und Technik erreichen. Denn atomrechtliche Verfahren dauern. Sie dauern viele Jahre bis man eine Genehmigung hat. Vorher muss geplant werden. Wenn man diese Zeit mit etwa fünf Jahren veranschlagt, dann bleibt für Bau und Nutzung dieser Anlagen nur noch eine kurze Zeit von vielleicht vier, fünf Jahren. Für diese vier, fünf Jahre werden aber die Betreiber solche großen Nachrüstungen nicht mehr machen. Das bedeutet, dass die Nachrüstungen zum großen Teil unterbleiben werden."
Renneberg und andere Kritiker vermuten: Auch neuere AKW werden kaum nachgerüstet werden. Der Grund: Die Bundesregierung will, wie Röttgens Sprecherin erklärt, das Atomgesetz so ändern, dass allein die Länder festlegen, welches Atomkraftwerk, in welchem Zeitraum wie nachgerüstet werden muss. Die Länder sollen erstmals die Möglichkeit bekommen, stets den neusten Stand von Wissenschaft und Technik durchsetzen zu können, freut sich Umweltminister Röttgen:
"Wir haben eine neue Sicherheits-Vorsorgestufe in das Atomgesetz eingeführt, um dynamisch neue Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik rechtlich durchzusetzen - auch durch Einzelfallanordnung oder durch Einzelfallweisung. Das ist eine neue Stufe in der Sicherheit."
Das sieht Oda Becker, Physikerin an der Fachhochschule Hannover, ganz anders.
"Mich hat es gegruselt zu hören, dass Röttgen sagt, dass die Atomaufsicht der Länder die Sicherheitskriterien festlegen sollen. Da wird gar nichts nachgerüstet werden. Gar nichts."
Die Aufsichtsbehörden der Länder seien zu schwach besetzt und vertrauten daher zu sehr auf externe Gutachter, sagt der ehemaliger Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Renneberg. Die sieben alten AKW würden kaum nachgerüstet, weil es technisch oder zeitlich nicht machbar sei; die neuen AKW würden kaum nachgerüstet, weil die Aufsicht der Länder zu schwach sei:
"Ich bin der festen Überzeugung, dass diese ganze Diskussion um Sicherheit und Nachrüstung reines Gerede ist und am Ende nichts passieren wird."
"Man hat hier gar nicht die Räume, Sicherheitssysteme, die mehrfach vorhanden sein sollen, aber dann durch einen gemeinsamen Kabelkanal laufen, räumlich so weit zu trennen, wie es nach heutigem Design notwendig wäre. Das lässt sich bei alten Anlagen gar nicht nachbessern."
Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass die Meiler – alt und neu - nachgerüstet werden. Dafür will das Kabinett ein spezielles Sicherheitsgesetz verabschieden. In ihm, so die Sprecherin von Umweltminister Norbert Röttgen, soll jedoch lediglich die "Sicherheits-Philosophie" festgeschrieben werden. Welche konkreten Maßnahmen die AKW sicherer machen sollen, das wird in einer Liste stehen, die Beamte aus Bund und Ländern gerade ausgehandelt haben, sagt Umweltminister Norbert Röttgen:
"Wir gehen davon aus, dass die zusätzlichen Nachrüstmaßnahmen, die zu treffen sind, jetzt schon absehbar, jetzt schon erkennbar, bis zu 500, 600 Millionen Euro pro Kernkraftwerk ausmachen."
Welche Sicherheitsmaßnahmen diese Liste vorsieht, wollte Röttgens Sprecherin nicht sagen – nur soviel: Die Liste wird festlegen, welche Maßnahmen kurzfristig, mittelfristig und langfristig umgesetzt werden sollen.
Zu den langfristigen Maßnahmen zählte etwa die Absicherung gegen Flugzeugabstürze, sagte Röttgens Sprecherin. Planung, Genehmigung und Bau dauerten Jahre. Eine solche Nachrüstung mache bei alten Meilern, die ja trotz Laufzeitverlängerung in acht, neun Jahren vom Netz müssen, keinen Sinn mehr. Was bedeutet das für die sicherheitstechnische Nachrüstung der sieben alten Meiler? Wolfgang Renneberg, ehemaliger Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium:
"Es wird nicht viel passieren. Die alten Anlagen werden nicht mehr in wesentlichen Punkten nachgerüstet, sie werden bei weitem nicht den Stand erreichen, den die neueren Anlagen haben und sie werden erst recht nicht den Stand von Wissenschaft und Technik erreichen. Denn atomrechtliche Verfahren dauern. Sie dauern viele Jahre bis man eine Genehmigung hat. Vorher muss geplant werden. Wenn man diese Zeit mit etwa fünf Jahren veranschlagt, dann bleibt für Bau und Nutzung dieser Anlagen nur noch eine kurze Zeit von vielleicht vier, fünf Jahren. Für diese vier, fünf Jahre werden aber die Betreiber solche großen Nachrüstungen nicht mehr machen. Das bedeutet, dass die Nachrüstungen zum großen Teil unterbleiben werden."
Renneberg und andere Kritiker vermuten: Auch neuere AKW werden kaum nachgerüstet werden. Der Grund: Die Bundesregierung will, wie Röttgens Sprecherin erklärt, das Atomgesetz so ändern, dass allein die Länder festlegen, welches Atomkraftwerk, in welchem Zeitraum wie nachgerüstet werden muss. Die Länder sollen erstmals die Möglichkeit bekommen, stets den neusten Stand von Wissenschaft und Technik durchsetzen zu können, freut sich Umweltminister Röttgen:
"Wir haben eine neue Sicherheits-Vorsorgestufe in das Atomgesetz eingeführt, um dynamisch neue Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik rechtlich durchzusetzen - auch durch Einzelfallanordnung oder durch Einzelfallweisung. Das ist eine neue Stufe in der Sicherheit."
Das sieht Oda Becker, Physikerin an der Fachhochschule Hannover, ganz anders.
"Mich hat es gegruselt zu hören, dass Röttgen sagt, dass die Atomaufsicht der Länder die Sicherheitskriterien festlegen sollen. Da wird gar nichts nachgerüstet werden. Gar nichts."
Die Aufsichtsbehörden der Länder seien zu schwach besetzt und vertrauten daher zu sehr auf externe Gutachter, sagt der ehemaliger Abteilungsleiter Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Renneberg. Die sieben alten AKW würden kaum nachgerüstet, weil es technisch oder zeitlich nicht machbar sei; die neuen AKW würden kaum nachgerüstet, weil die Aufsicht der Länder zu schwach sei:
"Ich bin der festen Überzeugung, dass diese ganze Diskussion um Sicherheit und Nachrüstung reines Gerede ist und am Ende nichts passieren wird."