Gesetze und Regelungen
Das ändert sich im April

Im April treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Der legale Cannabis-Konsum, das Elterngeld und die Elternzeit werden neu geregelt. Außerdem gibt es Änderungen bei den Amazon-Rückgabefristen und für Kameras in Airbnb-Unterkünften.

    Ein junger Mann raucht einen Joint.
    Der Bundesrat hat den Weg für die Teillegalisierung von Cannabis freigemacht. (picture alliance / SvenSimon / Frank Hoermann / SVEN SIMON)

    Cannabis-Konsum und Anbau

    Nach langer und kontroverser Diskussion tritt am 1. April das Gesetz in Kraft, das den Cannabis-Konsum teilweise legalisiert. Es sieht vor, dass Volljährige bis zu 25 Gramm Cannabis legal mit sich führen dürfen. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten. Anbau und Abgabe soll dann vom 1. Juli an über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Dieser muss vor dem Zugriff von Minderjährigen geschützt werden.

    Elterngeld

    Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die der Paare angepasst werden. Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren.
    Eine Änderung gibt es auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Monate möglich.

    Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen

    Am 1. April führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) das sogenannte Qualifizierungsgeld ein. Es ist für Beschäftigte, bei denen wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine berufliche Weiterbildung abgewendet werden könnte. Die BA bezahlt in diesen Fällen bis zu 67 Prozent des Nettolohns während der Weiterbildung. Arbeitgeber müssen für die Kosten der Maßnahme aufkommen und können den Lohn ihrerseits aufstocken.

    Amazon verkürzt Rückgabefristen

    Ab dem 25. April sind Rückgaben bei Amazon bei vielen Produkten nur noch bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Lieferung möglich. Bisher waren es 30 Tage. Die verkürzte Rückgabefrist gilt laut Unternehmen für Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Video/DVD. Keine Änderungen gibt es hingegen bei Amazon-Produkten und erneuerten Geräten. Zwischen dem 25. März und dem 25. April läuft eine Übergangsphase, in der noch eine 30-tägige Rückgabe beantragt werden kann.

    Airbnb verbietet Kameras im Inneren von Unterkünften

    Ab dem 30. April greift eine Neuerung beim Ferienunterkunftsanbieter Airbnb: Sicherheitskameras im Inneren von auf der Plattform angebotenen Unterkünften sind dann verboten. Hiermit soll die Privatsphäre gewahrt werden. Außenkameras bleiben erlaubt, zur Sicherheit und um zu kontrollieren, ob Unbefugte die Wohnungen betreten. Aber Vermieter müssen genau offenlegen, wo Außenkameras angebracht sind. Die Kameras dürfen außerdem nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.

    Gebühr für Tagestouristen in Venedig

    Venedig führt zwischen dem 25. April und dem 5. Mai eine Gebühr für Tagesbesucherinnen und -besucher ein. Wer in diesem Zeitraum zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr ins historische Zentrum möchte, muss fünf Euro bezahlen. Die Gebühr ist zunächst für bestimmte Daten und Zeiträume mit starkem Besucheraufkommen vorgesehen. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Stadt zu jeder Zeit kostenlos besuchen.
    Diese Nachricht wurde am 31.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.